1072 Praetoriana Coltors.
Pragmaticarü.
vor Augen. Nach Verlegung der Residenz nach Constantlno-pel setzte Cons tantin zuerst statt des Praefecti JJrbi dreiPrätoren ein' 196 ), -welche Zahl spater oft wechselte, jedocheinmal wieder auf drei festgesetzt ward 497 ). Nachdem dielegislative Wichtigkeit der Prätur schon früh im occidentali-schen Iteicho aufgehört hatte, war Alles, was diesem Amte ge-blieben war, eine beschränkte, nur partielle, Jurisdiction fürdie Hauptstadt. Dabei gab es mehrere Prätoren, die nach denKaisern, welche sie bestellt hatten, benannt wurden, und mitverschiedenen einzelnen Theilen der Civilgerichtsbarkeit 498 )beauftragt waren. Dahin gehörten: Causae liberales, restilu-tiones in integrum, Vormundschaftsbestellungen, Decrete überVeräusserung der Mündelgüter, Freilassungen und Emancipa-tionen 499 ). Dagegen sind ihnen Criminalsachen ganz entzo-1 gen. Ein Hauptgeschäft, und die Auslagen anlangend eineHauptlast für die Prätoren war aber die Besorgung der öffent-lichen Spiele und Volkslustbarkeiten. Die Prätoren sind blosClarissimi und wurden aus den Senatoren ernannt* 00 ), fürwelche die Prätur im Theodosianischen Codex sowohl ein Mu-nus als ein Decus genannt wird, woyoii aber für bestimmtePersonen Befreiungen gesetzlich Statt hatten.
Zu einer ganz von der bisher erklärten verschiedenen Stel-lung'erhob Justinian das Amt der Prätnr in mehreren No-vellen, indem er für gewisse Provinzen (s. die Einleitung hin-'ter A. b. 2.) Praetores in demselben Sinn und mit dorselbeuamtlichen Wirksamkeit auch mit ausdrücklicher Hinweisimgdarauf* 01 ) erhob, welche die Praetores zu den Zeiten derRepublik als Provinzialstatthalter hatten, so dass also für dieJustinianeische Zeit zwei verschiedene Classen Prätoren ange-nommen werden müssen,, erstens die in der Residenz als städ-tische Beamte, und zweitens die in den Provinzen als Statt-halter, welche sich dadurch vor allen andern Statthahern je-den Ranges auszeichnen, dass sie neben der vollen Civilge-walt auch die volle Militairgewalt haben.
Praetoriana Cohors, die Cohors (s. d.) der neu von Justi-nian ernannten Prätoren als Provinzialstatthalter (s. vorher).
Praetorium Tribuni und JSJo/arn, s. JS/olarii.
Pragmaticarü gehören zu den Scrifiiarii Principis i02 ) t
496) S. Pancirol. Cap. 30.
497) C. 2. de Officio l'raelorit. ^
498) S. bes. Lyilus II. 29. 30.
499) S. /im in ein R. Gesch. Bd. III. §. 22.
500) S. Gothofr. /. /. ad VI. 4. l'aratitl.
501) S. Novclla XXIV. u. ff.
502) C. 5. Qui militari yottnni vel non.