Fraeposüus lahornm.
Einliefernng an die Magazine. Sic gehören dalier zn den Sus-ceptorcs im weitern Sinn, auch Procteratores hin und wie-der genannt.
Praepositus laborum- Ueber die Erklärung- dieses Titelsund die Stellung der damit Bekleideten ist man nicht ganz ei-nig. Die Meisten zählen ihn zu den Militibus antesignanis,qui praeposüi erant magno Uli vexillo, gemeiniglich laba-rnm oder laborum genannt, welches von grosser Kostbarkeitwar, und in Schlachten vor dem Kaiser hergetragen wurde,also die Reichsfahne, das Rcichspannier. Es soll sich dies vonConsta ntin herschreiben, und mit seinem bekannten Tranm,in hoc signo vinces, der ihn zur Annahme des Christenthumsbewogen, zusammenhängen, daher also die Form des Kreuzesgehabt haben 488 ). Der Warne laborum soll darauf hindeuten,das« die Crux laborum vexillum für die Christen sei, dessenSchulz sich die Soldaten befahlen, und welches daher überall in denSchlachten dahin getragen worden sei, wo das Treffen schwankte,und zwar unter der Bedeckung- der Praeposüi laborum, wel-che sonach die Wache des Reiclispanniers gewesen wären.Da aber die betreifenden Titel des Jiisfiniuneisch.cn und Theo-dosianischen Codex der Praeposüi laboruvi als einer MilitiaPalatino, nicht aber armata gedenken, so vermuthet Perez,dass dieselben keine Militairs, sondern Magistri Operum ge-wesen seien, unter welchen alle für den kaiserlichen Hof undim kaiserlichen Dienst mit mechanischen Arbeiten beschäftigtePersonen, Handwerker und Künstler gestanden hätten, undwelche dann nach beendeter Dienstzeit gleich deu DecemprimiDomesticorum mit dem Rang der Clarissimi begabt wurden.Allein wenn man den nicht inferpolirten Text der unter diesenTitel im Justinianeischcn Codex gestellten Constitution aus demTheodosianischen vergleicht, so wird wohl kein Zweifel übrig-bleiben, die letzte Erklärung zu verwerfen, und die Gotho-fredische anzunehmen 489 ). Der Zusammenhang und dieVerwandtschaft der Praeposüi laborum mit den Domestici undProleclores lässt sich nämlich darnach gar nicht verkennen,weil verordnet wird, dass ersfere nur aus letztern gewählt wer-den sollen, und es schwindet daher die Zulässigkcit der An-nahme einer Militia non armata für sie, uud sie als Magistrioperum zu betrachten, um so mehr, als es heisst, sie seienstets a latere prineipis gewesen. Laborum interprefiri Go-thofredus als das zusammengezogene labororum (oder la-barorum) und erklärt labarum für die Eingangs beschriebene. Fahne, nach Aufzählung dessen von Andern gesuchten Etymo-
488) S. Cujac. u. Perez. nd Tit. de Prttcpo». lahor.
489) Gothofrcd. nd Tit. Cod. Tit. de l'racpos. labor.