1068 Praefectus Urbi.
Praefectus Vigüum.
andern wird schliessen können-, die dort genannten 10 Scho-lae und 10 Scrinia (s. Schola und Sorinium).
Praefectus Urbi. Dieser Titel ist der älteste von allenohne Ausnahme, denn er stammt aus der Zeit der KönigeKorns her 4 ' 9 ), und war damals ein interimistischer Beamterwahrend der Abwesenheit des Königs. Zur Zeit des Frei-staals wurde derselbe beibehalten, doch war er nur in den Ta-gen der lateinischen Ferien thä'fig. Seit Augustus ändertesich seine Stellung gänzlich; der Praefectus Urbi wurde näm-lich der oberste Beamte der Stadt bleibend, hätte die Polizei,die Criminalgerichlsbarkeit Yon ganz Korn und ganz Italien, bisseine Gewalt unter Sever wieder auf die Stadt und zehn Mei-len im Umkreise beschränkt ward. Später erhielt er noch diehöhere Civilgerichtsbarkeit und den Vorsitz im Senat. Er isteiner der höchsten Beamten, und wenn sich auch sein Wir-kungskreis nicht über ein weitläufiges Gebiet erstreckt, na-mentlich nicht einmal mit dem der Provinzialstatthalter zu ver-gleichen ist, so steht er doch an Bang hoch über diesen, in*Illuslris, und den Praefecti Praetorio ganz gleich. Zu Catitstantinopel wurde ein solcher nach Art dessen zu Koni erst 372unter Constantius eingesetzt * BU ). lieber die Appellations-instanz desselben, von den Präsidialstellen aus den Provinzen,wie sie früher zu Rom bestand, lässt sich nichts Näheres an-geben, denn die Nachrichten sind zu dürftig 48 '). Genauereswissen wir über diese seine Instanz in Constantinopel, indemunter ihm eine bestimmte Anzahl Provinzen stand 482 ); diesseit Constantius. In sofern ihm die Polizei oblag, hatteer auch die Aufsicht über alle zur Stadt gebrachte Lebensmit-tel und deren Besorgung, in welcher Beziehung der Prae-fectus annonae (s. d.) dergestalt unter ihm stand, das derPraefectus Urbi jederzeit selbstthälig eingreifen konnte, underslerer ursprünglich mehr ein Gehilfe mogte sein sollen. AlsPräsident des Senats war er eigentlich auch Cominissarins desKaisers und brachto z. B. die von diesem proponirten Gesetze ein.
Praefectus Vicariam, oder Praefecturam Vicariamagetis 48J ), s. Vicarius.
Praefectus Vigilum hatte ursprünglich die niedere Polizei,besonders in der Nacht. Ju s ti n i an 484 ) reorganisiite diesesAmt, und machte ihn zu einem Polizeibeamlcn ohne Rücksicht
479) L i v i u s I. 30. '
480) Panciiol. /. I. Cap. 35.
481) S. l'anrirol. /. /. Cap. 25.
482) Zi nun ein Keclitsgesch. III. §. 172.
48 A) S. Kiissaruus iumarg. ad c. 11. de Jitr. «(Facti regnor.484) Novit la XIII.