Draconarii.
Ducenarii.
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fiers, praesentalcs (du jour), die häufig w» Sendung«!,, Voll-streckung unmittelbarer Befehle, gleich Adjutanten und Couiie-ren, gebraucht wurden. Es befanden sich auch Domestici aufvielen kaiserlichen Besitzungen, mit bestimmten Stationen, plu-romi, termini 2 ^). Die Domestici und Protectores genossenviele EhrenYorzüge, Privilegien und Einkünfte, besonders inNaturalien. Einer Nachricht in den Quellen zufolge 259 ) scheintes auch, dass sie diese, wie ihnen Rang- und ihre Stellung-, aufihre Söhne und andere männliche Verwandte vererbt haben.—Alle Domestici und Protectores waren in eine Matricula ein-getragen, die häufigen Revisionen unterworfen wurde. — 2. Inanderer Bedeutung sind Domestici Diener der Statthalter inPrivatangelegenheiten, s. Cancellarii.
Draconarii, bilden eine Schola. Deren gab es seit Tra-jan bei allen Cohorlcn, also bei der Legion zehn, und sietaugen das Zeichen eines Drachen auf einem Speer 260 ), wo-von es sich vielleicht bis in die neueren Zeiten fortgepflanztbat, dass die Dragoner Drachen statt Standarten führten.Pancirolus 261 0 .verbindet hiermit noch eine andere Erklä-rung'. Er glaubt nämlich, dass die in den Quellen vorkommen-den Draconarii nicht jene militairischen seien, sondern dass,da die Schola eine der militairischen analoge Formation ge-habt, auch eben so eine jede, wie die Cohorten, ihr Signi/müraconis gebäht habe, dessen Träger die Draconarii gewesen.Deren seien zehn gewesen, die wiederum eine eigene Scholagebildet hätten. Begründet hat er diese Vermuthung mit nichts,allein sie hat allerdings viel für sich, da es nicht zu leugnenist, dass eine Schola Draconariorum von den Cohorlen ebenso auffaltend wäre, als wie diese unter dem Officio des Prae-fecti Praetorio 26s ) aufgezählt werden können, indem sie dochwirkliche Soldaten gewesen sein lnüssten?
Ducenarii. Am häufigsten und in der bestimmtesten Stel-lung kommen die Ducenarii in der Schola Jgentium in re.bus vor, ausserdem aber mehrfach 263 ), als in dem Officio derDuces 26 *) «nd vieler Staatsbeamten. Zu verbinden mit ihnensind die Centenarii und Sexagenarii, und die Begriffe Du-cena und Centena, nämlich dignitas. Dergleichen finden sichnamentlich beim Steuerweseu 26S ), und als Palatiui in den
258) S. Gothofr. I. /. ad VI. 24. 1.
259) C 2. Cod. Theod. I. I.
260) Veget. //. 13.
261) Theiitur. Vor. Leclion. Lib. II. Cap. 188.
262) C. 1. de Officio Pracfeeti Praetorio Africae.
263) S. Gothofr. /. I ad VI. 27. 9.
264) C. 2. §. 18. de Offiew I'racfecli Praetorio.
265) V. 1. de Exacloribui Tributorum.