Defensor cicitatis.
lieh öVeissig a ; *) , denen drei Decurioiien vorstanden, inid zw'arsi/iguli denti. Nach I'ancirolns-* 5 ) hätte es ihrer mehrgegebe«, und die dreissig wären mir nie ordhiarü gewesen.Diu Silentiaiii-, welche im Vorzimmer des Kaisers bei Ver-handlungen über Regierungsangclegcsihcilen ad seaimhim aviumdie Wache halfen, lag besonders die Ruhe und Ordnung' imPalast ob. Sie waren daher auch ohne Zweifel bewaffnet, undgehörten gewiss 7.\\r Militla l'alatina armaf.a. Nach Panci-rolus 240 ) halle sieh ihr Diensl auf den ganzen kaiserliche^Palast ausgedehnt. Die Deairhmvs führen auch den Zug an,wenn der Kaiser oder die Kaiserin ausgehen, so wie die. feier-lichen Prozessionen. Nadi vollendeter Dienstzeit werden dieDccuriones in einen höhern Stand erhoben, und K.rmagJs/riofjicionim oder Vomitvs dmiiep/ironrm, ***). — Decuiioncsund Sllehttarii Ständen unlcr dem Magister ofßciorum.
J)efcnsor ciritatis oder /or/ 248 ). In den Pandeefen kommtdieser iVame nur für solche Personen vor, die einzelne vorüber-gehende (Municipal -) städtische Geschäfte besorgen, nicht alsStehendes Amt; also gerade wie auch für Privatpersonen Dc-fensoreu auftreten. Als Amt erscheinen sie erst in i\w zwei-ten Hälfte des vierten Jahrhunderts; sie heissen auch Defen-Sores Plehk. Nur wer nicht De'rnrio ist, kann Defeilsor wer-den, und über deine Wahl summt die ganze »Stadt. Sein Amtdauert fünf, und seit Justin inn zwei Jahre. Das Hauptge-schäft des Defcnsors ist Schulz dvr Mmiicipalslä'dler gegen Be-drückung, besonders der Slallhaller. Zugleich hat er die Ci-vilgericlilsbarkeit in Sachen unter ftinßifg' Splidi 1 * 9 ) zur eige-nen Kiitscheidiing; die übrigen w'crden au den Slallhaller be-richtfl; in ('rimjuulsuchun hat er wahrsclieinlich nur die vor-läufige, iustraclioji , und 71111SS die Verbrecher damit an dejpStatthalter abliefern sSu ),' in geringern Fällen auch die Kutscha 'düng. Er hat ferner die Polizei ' 5 '). Die verschiedenen be-sonderu Amtspflichten desselben als allgemeinen Beschützersund Vertreters der städtischen Bürgerschaft sind in i\vr viertenConstitution des die DcJcdhoivs betreffenden Titels (I. 55-)aufgeführt. Die Defciisoren kamen allniählig an die »SpilzeAt'S Curie; Jiisfinian endlich erhob sie zu wahren Magi-slraieii, und machte sie im ganzen Orient allgemein, und zwar
244) S. G otluifr. /. /. ad VI. 23. 1.
245) /. /.
246) /. I. Cap. 62.
247) C. 1. de Silcntiar. et Dncinion.
248) Vgl. bes. Sa vi gn y tiesi li, nVs It. It- l«d- !• S- 54 U.240) C. 1. de Uefeiisoribus cieilalui .
250) C. 7. eod. " ,
25/) C. 6. cod.