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7 (1833)
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Cancvllarii,

te, so würde die Wahrscheinlichkeit dadurch doch nicht grös-ser werden. Die Statthalter erwählten sie nicht selbst, sonderndies stand den Primates ihrer Officio, zu'; die Principes derOfficia und C'otnitcs Scholarum hatten auch 48 ) dergleichen,und konnten sie aus den Agentes in rebus selbst Wählen.Uebrigens linden sowohl Civil- als Militairbeamfe Domestici,und man darf sich diese nicht als zu niedrig- stehend und etwaheutigen Häschern oder dergleichen Personen ähnlich denken,sondern sie hatten Vieles sogar mit den Asscssores gemein.Sie bilden eben so Wenig wie diese eine Schola, und haben auchfeinen Chef. Cancellarii kommen hingegen sowohl als solcheder Kaiser, wie als solche der Magistrates vor, und gehören zuden Unferbeamten. Sie sind keineswegs Scribae* 9 ), sondernwaren über die Bewachung- des Secretarii der Staatsbeamtengesetzt, und hatten einen blos mechanischen Dienst zu verrich-ten, nämlich Ruhestörungen jeder Art zu hindern, die Perso-nen, welche vor Gericht erscheinen wollen, anzumelden undeinzuführen, und die Ordnung überhaupt in jeder Art zu erhal-ten. Da sie nun stets in Cancellis secreti sich aufhielten, unddort ihren Dienst zu verrichten halten, so haben sie auch da-her ihren Namen erhalten. Die Einrichtung- der Gerichtstribu-nale war nämlich von der Art, dass eine Harriere, Cancelli,das eigentliche Sessionslocale von dem Räume trennte, in wel-chem sich das Publicum oder die erschienenen Parteien auf-hielten. Diese Einrichtung findet sich noch heutzutage, wiebekannt, iii nnsern Gerichten; der Unterschied bestand nurdarin, dass der Raum innerhalb der Barriere nochmals abgc-theill war, durch die Vela, jenscit deren das Sccretarimnbeim Kaiser Auditorium genannt das eigentliche Sessions-zimmer war. Zwischen den Cancelli und den Velis befandsich nun das Unlerbeamtenpersonale, und darunter die Cancel-larii i0 ). Nach einer andern Darstellung hätte sich das Tribil-,nal in Secretario diesseits der Vela, also offen vor den Zu-schauern uikl von diesen nur durch die Cancelli getrennt be-funden, die Richter sich aber während der Delibcralion dahin-»(er zurückgezogen 51 ). Allein die angezogene Beweisstelle* 2 )sagt vielmehr, dass die Vela aufgezogen wurden, > wenn dieSentenz publicirt ward, so dass die Richter von Allen gesehenwurden, was die erste Darstellung- gerade bestätigt, und dioletzte wiederlegt. Später haben die Cancellarii auch Secrc-lariatsdieusle geleistet,

48) C. 4. de. l'rincip. Agent, in reb. c. 1. da privil. Scholar,

49) Gothofr. /. /. ad I. 12. ult.

50) 8. bes. I.yilus III. 37.

51) Zimmern R. Gesch. Bd. ///. S. 58-

52) Chrysostom, in Math. (Jap. 17.