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Cancvllarii,
te, so würde die Wahrscheinlichkeit dadurch doch nicht grös-ser werden. Die Statthalter erwählten sie nicht selbst, sonderndies stand den Primates ihrer Officio, zu'; die Principes derOfficia und C'otnitcs Scholarum hatten auch 48 ) dergleichen,und konnten sie aus den Agentes in rebus selbst Wählen.Uebrigens linden sowohl Civil- als Militairbeamfe Domestici,und man darf sich diese nicht als zu niedrig- stehend und etwaheutigen Häschern oder dergleichen Personen ähnlich denken,sondern sie hatten Vieles sogar mit den Asscssores gemein.Sie bilden eben so Wenig wie diese eine Schola, und haben auchfeinen Chef. — Cancellarii kommen hingegen sowohl als solcheder Kaiser, wie als solche der Magistrates vor, und gehören zuden Unferbeamten. Sie sind keineswegs Scribae* 9 ), sondernwaren über die Bewachung- des Secretarii der Staatsbeamtengesetzt, und hatten einen blos mechanischen Dienst zu verrich-ten, nämlich Ruhestörungen jeder Art zu hindern, die Perso-nen, welche vor Gericht erscheinen wollen, anzumelden undeinzuführen, und die Ordnung überhaupt in jeder Art zu erhal-ten. Da sie nun stets in Cancellis secreti sich aufhielten, unddort ihren Dienst zu verrichten halten, so haben sie auch da-her ihren Namen erhalten. Die Einrichtung- der Gerichtstribu-nale war nämlich von der Art, dass eine Harriere, Cancelli,das eigentliche Sessionslocale von dem Räume trennte, in wel-chem sich das Publicum oder die erschienenen Parteien auf-hielten. Diese Einrichtung findet sich noch heutzutage, wiebekannt, iii nnsern Gerichten; der Unterschied bestand nurdarin, dass der Raum innerhalb der Barriere nochmals abgc-theill war, durch die Vela, jenscit deren das Sccretarimn —beim Kaiser Auditorium genannt — das eigentliche Sessions-zimmer war. Zwischen den Cancelli und den Velis befandsich nun das Unlerbeamtenpersonale, und darunter die Cancel-larii i0 ). Nach einer andern Darstellung hätte sich das Tribil-,nal in Secretario diesseits der Vela, also offen vor den Zu-schauern uikl von diesen nur durch die Cancelli getrennt be-funden, die Richter sich aber während der Delibcralion dahin-»(er zurückgezogen 51 ). Allein die angezogene Beweisstelle* 2 )sagt vielmehr, dass die Vela aufgezogen wurden, > wenn dieSentenz publicirt ward, so dass die Richter von Allen gesehenwurden, was die erste Darstellung- gerade bestätigt, und dioletzte wiederlegt. — Später haben die Cancellarii auch Secrc-lariatsdieusle geleistet,
48) C. 4. de. l'rincip. Agent, in reb. c. 1. da privil. Scholar,
49) Gothofr. /. /. ad I. 12. ult.
50) 8. bes. I.yilus III. 37.
51) Zimmern R. Gesch. Bd. ///. S. 58-
52) Chrysostom, in Math. (Jap. 17.