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7 (1833)
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E i n 1 e i t u n g.

b. Comes rerum privatarum.Unter diesem stehen in allen Provinzen :

Rationales oder Procuratores CaeSaris.Der Comes Sacrarum largitionum hatte ein sehr zahlreichesOfficium, wie aus dem Umfange seines Umkreises leicht zuerachten ist. Statt des Princeps in andern Ofßciis wird nieistein Primicerius genannt, obwohl einen solchen auch jedesScrinium des Comes S. L. hat. Zu dem Officio gehören un-ter andern 10 Scrinia.

Das Officium des Comes Herum Privatarum stand eben-falls unter einem Primicerius. Es hatte vier Scrinia.

D. Ministerium.

Ein Ministerium im heutigen Sinne des Wortes, d. Ii. sodaSS für jeden Zweig- der Verwaltung als: der Justiz, der Fi-nanzen, des Innern, der Polizei, des Krieges, der Marineu. s. W., ein besonderer Minister vorhanden ist, bestundnicht, mithin ist das Wort Ministerium uneigenllich gebraucht.Wäre der Begriif C abinet nicht zu enge, so würde dies zuwählen gewesen sein. Die hier zu nennenden Beamten folgenin der Notitia in dieser Ordnung:

a. Magister officiorum.Unter diesem steht das Cabinet des Kaisers und alle Sfaatsan-stalten, namentlich alle Scholae. Von diesen ist als zum Res-sort des Magistri officiorum vorzugsweise gehörig die Sc/io-la Agentium in rebus zu nennen. Ferner die Sacra Scrinia,und die JSotarii.

Das Officium desselben bildet die Schola Agentium inrebus 15 ).

b. Quaestor Sacri Palatii.Dieser ist der Reichskanzler; er hat kein officium, sondernblos Adjutores.

M. Heerwesen und Militair, nebstMilitairbeamten.

Es ist schon erwähnt, worden, dass das ganze Reich einebesondere Einlheilung in militärischer Rücksicht hatte. Zu-nächst war es in drei grosse Abheilungen, wie bei der Civil-adminhltration gelheilt, deren jeder ein comniimdiieiider über-general, mindestens dem Generalfeldmarschall au Hang ähnlich,Magister mililum, auch equitum oder pedltum, oder utriusque

15) PancIroL /. /. Cup. 72.