CuNs'm'imoN 1. Vragmatka sanclio Justiniani Impc/al. etc. 837
Werden. Audi »oll der Schiffsverkehr auf keine Weise gehin-dert werden, damit sowohl Unser fiept ernährt werden kiin-"e, als auch die Abgabenpllichtigen im Slande sind, cb'e Geld-»•"gaben durch den Verkauf von Naturalien, an welchen sieUeberllnss haben, abtragen zu können, DicVorlhcilung des Auf-kaufs soll nach dem Ermessen sowohl des Orlsvorstehers alswer 2\imalvs eines jeden Orts vorgenommen werden, damitwie AbgabenplUchligon nicht durch den Geiz der Dieiicrperso-n;d.e auf irgend eliiu Weise gedrückt werden.
. Neun zehntes Capitcl. Von den Maassen und Gewivlilcn.
Damit aher keine ;Gelcgenheit znr Betrügerei und Ver-h'tzuiig in den Provinzen entstehe, so befehlen Wir, dass diu™4turaüen und Gelder in den Maassen und Gewichten gegeben"nd genommen werden sollen, welche Unsere Majestät gegen-wärtig dem glückseligsten Papst oder dem wohlachlbaren Se-na t übergeben hat.
^•■anzigstes Capitel. Von der Veränderung der Goldstücke,das Jicittt, de» Miinzfitssts.
Da Wir aber wissen, dass au jenen Orten leicht Gold--•iicke yon al,len Komischen Kaisern gefunden worden, WirWar erfuhren haben, dass die Handelsleute und gewisse Au»jjere Unseren Abgabcnplljchligen wegen der Veränderung derY^ldsliicke einen Nijchtheil zufügen, so verordnen Wir, dass*** Goldstücke, welche, mit dem Hilde alter Kaiser ausgeprägt* Ult »» ohne einen Verlust durch die Veränderung [des Müuz-O'ssesl durch alle Provinzen gehen, und mittelst derselben Con-~*-cte abgeschlossen werden sollen, dass aberDerjenige, welcher?* c h herausnehmen sollte, irgend einen Nachtheil wegen derWanderung der Goldstücke einem Anderen, mit welchem erCo mialür|, zuzufügen, diesen! auf ein jedes Goldstück nach ein,.Uli »l so viel zahlen Soll.
^»»undzwanzigste s Capitel. Dass man den Wcrlhersetzen soll, und von Dem, was Jemand weggenommen hat.
Auch wenn Jemand von unbeweglichen, einem AnderenS'lüilij,,,,, Suchen irgend eine Zierde oder ein Baumaterial wegge-*» ( >mmen hat, so soll er gezwungen werden, es sehlechterding's''"'■''••kzugeben, 0 ,l,, r wenn es schon mit einem Gebäude veiv
'mden ist, durch -Bezahlung des Preises zu befriedigen, «la-""' In jeder Hinsicht das Ansehen Unserer Gesetze erhallenJjWte. ZV,,,], ,|; ( , Urkunden, welcbe etwa bei Anderen'» als^ l 'iien, welchen sie gehören, gefunden werden, befehlen Wir
'j 1 früheren Eigeiilhümern zurückzuerstatten, damit Alle inCif Hinsicht der Hülfe Unserer Gesetze theiU-aftig werden.