770 JVovHi.r.E CI,XY r III.' Forma Pracfeclorum Prailorio secvnda.
Uebertreter und deren Erben und die Sachen derselben deshalbeine Klage haben, weil sie gegen das Gesetz einen NachtheJlerleiden. Die woblansebnliclien Statthalters und die ihnen, untergebenen Diener-Personale und die JJefenaorcs ad allenOrten sollen Das, "was Von Uns allgemein verfügt worden ist,beobachten und die in dieser Hinsicht festgesetzten Strafenfürchten.