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7 (1833)
Entstehung
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Die Jusliniancischcn Novellen.

Erste Novelle.

De Her e dib u 8 et Lege F aleidia.(Von den Erben und dem Falcidiscltcn Gesetz.)

Der Kaiser Justinia?ius den Joannes'), zum zweitenmall'raefectiis l'raetorio des Orients, Exconsul und l'atricier.

Einleitung 1 . T V älirend Wir mit der Sorge um dasgesauimte lleich beschäftiget sind, und Gegenstände von nichtgeringer Wichtigkeit Unsere Aufmerksamkeit in Anspruchnehmen, Wir sie 'vielmehr darauf richten müssen, dass diePerser Kühe halten, die Vandalen nebst den Mauren sich demGehorsam nicht entziehen, die Carthaginenser ihre wiederer-langte vorige Freiheit sichern, und die Tzaner 2 ), jetzt erst demRömischen Reiche unterworfen, den Unterthanen einverleibtwerden (ein Ereigniss, was die göttliche Vorsehung noch nie,als unter Unserer Regierung, den Römern zu Theil werdenlassen), häufen sich auch noch andere Angelegenheiten, dienicht zu den Staatsgeschäften gehören und von Unsern Unter-thanen beständig an Uns gebracht werden, über deren jedeeinzelne Wir zwar die sachgemässe Bescheidung erlheilen.Was aber häufig im Einzelnen entschieden worden, jedoch,wenn es in einem Gesetze zusaininengefasst ist, bei vorkom-menden Fällen Allen von gemeinsamem Vortheil sein kann,das haben Wir auch als gesetzliche TXorm feststellen und andie Unterthanen ergehen lassen zu müssen geglaubt, damit sie»ich selbst helfen können, und nicht immer des kaiserlichen

1) Joannes der Cappadocier, der die praefcctnra oricnlit (prae-torium tacrum) verwaltete, berühmt durch die Verbannung derlat. Sprache aus den Gerichten.

2) Die 'l'zaner, ein Volk in Armenien, standen zwar schon seitlängerer Zeit im Bündnisse mit <len Hörnern, wurden aber erstvon .Insuman unterworfen. Mali vergl. Bai du In in citat. inKovcll. I. in Heineccii jurisprud. JOT». et alt. Tom. I. p. 1291.vat. 10. ingl. Spangenb. in s. Ausg. des Corp. jur. nat. 9. zur1. Novelle.