Codex. L. XII. Tit. 8. Vi dignitatum ordo servetur. 649
den Gürtel der Würde der Illustres erbalten Laben; den. drittenHang aber bestimmen Wir für Diejenigen, welchen als Ab-Weseuden der Gürtel der Würde der Illustres übersandt wird;als vierten den der Ehrenbeamten, welche als GegenwärtigeVon Unserer Hoheit ohne den Gürtel nur die Patente einerEbreuwürde erlangt haben ; den fünften für Diejenigen, wel-chen als Abwesenden auf gleiche Weise ohne den Gürtel dieEhrenzeichen der Würde der Illustre» übersandt werden. Wirsind nun gemeint, dass Diejenigen, welche Aeinter, [mit wel-chen die Würde der Illustres verknüpft ist,] geführt Laben, unddie G'omites de» Kaiserlichen Privatschalzes vor alle Ausgedien-ten [undj Ebreubeainten gesetzt werden sollen. Die nach De-"en, welche solche Aeinter führen, kommenden Ausgedientenober linden Wir nicht für gut, über alle Ehreubeamte zu setzen,sondern diejenigen Ausgedienten sollen über die Ehreubeamtengestellt werden, welche eine gleiche Würde erlaugt haben, sodass ein Präfectus Prätorio, nicht aber ein Quästorius über ei-n en Präfectoriu» gestellt, und auf gleiche Weise ein Quästoriuseinem Quästorius , nicht aber ein ausgedienter 35 ) Comes desStaatsschatzes oder Comes des Kaiserlichen Privatvermügenshinein Ehreuquästorius oder Magister ojjiciomm vorgezogenWerden soll. Auch beschliessen Wir, dass zu Denen, welcheAemter, [mit der Würde der Illustres] führen, auch DiejenigenBezahlt werden sollen, welchen Wir, nachdem sie als Illustre«"> Unserem Kaiserlichen Consistorium umgürtet sind, die FüL-ruiig irgend eines ordentlichen Amtes entweder schon übertra-gen Laben, oder künftig übertragen werden, z. t>. wenn einem""«gedienten Magister mililitm die Führung eines Krieges''bertragen wird. Denn warum soll der Magister wililumGermauus (vir» magnif.)i da Wir ihm den Krieg gegen«ie Feinde übertragen Laben 33 ), ein Ausgedienter genanntwerden? oder warum soll man nicht sagen, dass Propen-*8dius (cxceUenliss.) die Präfectur geführt Labe, da durchnie Verfügungen desselben, der als Illustris umgürtet worden"t 3 4 ), an Statt [der Verfügungen] des Präfectus Prätorio der"oldat im Felde an Proviant Ueberllus» gehabt hat.
6. 18 ii. Haiibold. de Consht. Princip. Rom. c. VII. \. 4.Qpusa T. I. p. 29S. sqq.
32) Es ist hier milCiijac. zu interpungiren: quaestonus quae-stortOf non wteans Vomes etc.
33) Theodosius hatte den Germauus gegen die Vandalen ge-schickt. S. Ciijac. ad lt. I.
34) Cujus UUiStr, ein et i Statt cutictis mit Cujac. S. auch ri*.Anm. im Geb. Spang. C /. Dem Propeiiladius war dieBesorgung des Proviants, welche sonst dem Präfectus Prätoriozukam, übertragen worden. S- Cujac. ad h. I.