Codex. L. XII. Tit. 7. De primieerio, et secundicerio etc. 647
oder sonst mit Irgend einer andern Sache belästigt haben sollte,>o möge das Dieuerpersonale, zu welchem jener gehört, wissen,dagg es , wenn auch nur ein geringes Verschulden entdecktwird, mit einer schweren Geldstrafe belegt, und der Vereinder Nmnerarii durch Ausstossuug des Urhebers jener Wider-Rechtlichkeit vermindert werden soll. Geg. zu Thessalonicb.d. 15. Juni 380. u. d. C. d. K. Gratiauus V, u. d. K.* heodo sius I.
2. D. K Zcno an * Magist. offic.Wir finden für gut, dag ansehnliche und vortreffliche Amtder Tribuni Notarii (spectab.), welche durch ihre glorreichen"»engte dein Staate nicht wenig Nutzen und Zierde gewähren,durch verschiedene Arten von Wohllhaten auszustatten und zu«fhebeu. Denn Wir haben beschlossen, eine Zeit von zweiJahren festzusetzen, wahrend welcher der jedesmalige Primi-c erius (vir. speclabil.) die Besorgung der öffentlichen Ver-schlüsse auf sich haben soll' 28 ). Diejenigen Tribuni aber,Welche, mit ihren eigenen Angelegenheiten beschäftigt, es sichnicht haben angelegen sein lassen, in den Kaiserlichen PalastJ « kommen, sollen, wenn sie nicht innerhalb Jahresfrist zurück-kehren, obwohl sie vorschützen, dass sie die Befugniss dazudurch einen Urlaub erhalten haben, für die Abwesenheit wäh-rend eines Jahres den Verlust eines Grades, wenn sie aber2 Wei Jahre lang abwesend gewesen sein werden, zweier,'wenn drei, dreier, wenn vier, auf gleiche Weise den Verlustvierer Grade erleiden, so dass sie Denen, welche unter ihnens *ehen, nachgesetzt werden sollen. Diejenigen aber, welche«ich während ganzer fünf Jahre zu stellen unterlassen Laben^Verden, sollen, aus der Matrikel gegtrichen, nur den Namen,'"cht aber den Rang von Tribuni behalten; so, dass sie jedoch'fotz dieser Verfügungen eine Befreiung von der Schätzung,^ e * Untersuchung (Revision) , Vertheilung der Abgaben und' e der andern Last haben sollen. Wir haben aber eingesehen,dass vorzüglich der Umstand Unsere Fürsorge erheische, dass
Comm. ad h. I p. 287. u. Gotliofr. ad L. i. Tit. C. cit.T. II. p. 88. gelesen werden zu müssen, zumal da in derfolg. L. ebenfalls census, discussioncs, peraequationes zusam-mengestellt werden, lieber die discuss. s- tit. C*. de discuss.10. 30. und über die peraequat. tit. V. de censib. 11. 57.38) Biennales metas ..... agendis numeris du'ximus statu en-dalt d. h. Wir haben die Dauer seines Amtes auf zwei Jahrefestgesetzt. Der I'rimicerius der Notarii scheint nämlich dasVerzeichniss der Civil- und Militärbeamten, (numerus, sonstgewöhnlich tnatricula ,) besorgt zu haben. S. den letzten_^Mz dieser Stelle, und vergl. Cüjac. (Jomm. ad h. 1. p.288. u, Gotliofr. Glossar, nomic, Tk. V. s.v. numerus.
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