630 Codsx. L. XI. Tit. 77. He cupresstts et luco etc.
Siebenundsiebenzigster Titel.
De cupressis ex lucu Daphnensi vel Per-
seis per ALeggptum non excidehdis vel
v endcndis.
(fort dem Verbote des Füllens oder des Verkaufs der Cypres-
scn aus dem. Daphnensischen Haine 8 ) und der Platanen ,J )
im Aegypten.)
1. D. K. Are ad. u. Honor. an Sylvan., Comes des Kai-
serlichen Privatvermöge?is.
Wer einen Baum aus dem Daphnensischen Hain in Syrien,oder eine Platane in Aegypteu gekauft bat, der soll wissen,das» er um fünf Pfund Gold gestraft werden solle; gleicheBusse soll den treffen, der gewagt, Bäume zu verkaufen, dieden Käufern zu kaufen verboten int.
2. D. K. Theodos. u. Valentinian, an Eudooc., Fr- Fr.
Kund und zu wissen sei allen Richtern, jedweden Ran-ges , daas fortan obne deine Erlaubnis» verboten sei, ein«' 1Baum aus dein Daphnensischen Hain der Stadt Autiochien z"fällen, oder einen durch irgend eine Veranlassung umgeworfe-nen für sich binfortzunebmen. Auch Alytarcha soll nicht einseinzige C) presse, noch Pflanzung anderer, zu fällen als ihmerlaubt behaupten. Damit er jedoch nicht der ihm von AI-tendier zuständigen Erlaubnis gänzlich beraubt werde, so ver-ordnen Wir, soll er dafür, dass ihm verweigert «wird, eine('ypresse zn fällen, aus Unserer Chatoulle ein Pfund Golderhalten; eine Busse von fünf Pfund Gold soll aber den tref-fen, der diesem Gesetze zuwider bandelt.
8) Dieser lag vor einer Vorstadt von Antiochien und warfrüher dem Apollo heilig. Dass Ueberbleibsel heidnischenGottesdienstes in diesen Constitutionen spuken, wird manwohl aunehmen dürfen.
9) S. Pcrez ad h. I. und des* Caesar. Costa merk-würdige Erklärung Var. Ambignit. jur. I. 6. dass dieserBaum darum solle geschont werden, weil er sich vor demHeiland geneigt habe, als Joseph und Maria nach Aegypteu,entliehen seien.
Berichtigung-: Seite 25. Z. 4. v. o. mns» es statt: wer amwenigsten sein wolle, heissen: war am wenigsten sei»Wille.