()14 Congx. L. XI. Tit. f>3. Defilgiituis colonis palrimoti. elc>
2. D. K. V alenlinian. u. Valens an Gcrmanian.,
Comes des Kaiserlichen Staatsschatzes.
Die Freiheitsertheilungen an Sclaven ans Krongiiteru vonSeiten der Nichteigenthiiiner sollen die Rationalen Kraft gegp"-wärtigen Befehles cassiren. Geg. d. 19. April 3(J7. u. d- £•Lupicin. u. Jovin.
3. D. K. Oratian., Valeniinian u. Theo dos. an
Posthumian-, Praef. Pr.
Wir Laben vernommen, dass Ton Einigen, welche Kron-giiler erLalten haben , die alten Hörigen beunruhigt, und >'"deren Statt entweder eigene Sclaven oder andere Hörige ge-setzt werden; verordnen daher Kraft dieses Edicts, dass die-jenigen , welche fernerhin der Art etwas zu versuchen sichhaben beikommen lassen, der betreffenden Besitzungen verlnatiggehen sollen.
4. Dies, an Cyneg.y Praef. Pr.Es ist schon längst znr Verbesserung der Rrongiiter wUnseren Gesetzen verordnet worden, dass diejenigen, welch«früher den Landbau besorgt hatten, wenn sie sich wo ander»hin gewendet, oder Militärdienste genommen haben, zu ihremvon ihren Vorältern überkommenen Stande und eigentümliche"Rechten zurückgerufen werden sollen. Im Uebrigen solle"diejenigen, welche ungestört den Kriegsdienst vollendet habe»»und schon Veteranen geworden sind, nicht genöthigt werden»ihr Schwert zum Pflugschaar und zur Hacke zu verwandeln.
Dreinndsechzigster Titel.
I) e fu gi litis colonis p atr i m oni alibus >saline nsibus et emphy t euti ci s.
( Von flüchtigen Hörigen der Krön- , Waldhutungs- undErbmeiergülcr. )
1. D- K. Valentinian., Theodos. u. Arcad.
Alle, die als kleine Kinder aus dem Staude der Decurio-nen oder Hörigen von Krön- und Waldhutungsgüterii, a<c '! el jVäter und Grogsväter in Dienstverbindlichkeiten dieser A rgestanden haben, durch Begünstigung einer Mililäratelle >Kriegsdienste oder irgend ein anderes Staatsamt getreten sin ,sollen zu den städtischen Amtslasten ihrer Heiuiafh oder deinAckerbau zurückberufen und die Duces, Tribunen und Vorge-setzte darum angegangen werden; auch soll ihnen der vera -reichte Gehalt von keinem Nutzen sein.