Codkx. L. X. TU. 69. De iabulariis, scribis etc. 517
2. J). K. Valentin. Theodos. v. Afcad. an Neoier.
Jedweder Decurio, der sich freiwillig 1 zum Dienste einesSchalzungsbeainten beliebt, soll seine aelbstgewählte StellungEhalten und die Würde seines Standes völlig verlieren, wen»Hm die Notwendigkeit betroffen, das» er peinlicher Frageunterworfen werden lmiss. Geg. *u (instant, d. 17. Septbr.*$« „. d . fj. Kjchomer u. Clearcb.
3. J). K. Arcad. u. Honor. an lladrian, Pmef. l>r.
Wir befehlen durch gegenwärtiges allgemeines Gesetz,T*Wl wenn (ür ganze Provinzen oder einzelne Slädte Tabula-"eu nothig geworden , freie Menschen dazu angestellt werden,U >"1 JXiemmidem hiuführo zu diesem Dienste der Zugang frei-geben soll.', wer der Sclaverei unterworfen ist, sondern wehnjMfii ein Dorr seinen Sciaven oder Hörigen die Verwaltungde « Taluilaramts ?.*.) gestattet hat, (denn nur Einwilligung,11,:l 't Unwissenheit, wulleu Wir, soll verpflichten), er zwarSlfijt, soweit das Gemeinwesen betheiligt ist, fu> die von dem' Scl 'iven oder Hörigen verwalteten Kegierungsgescbäfte ver-Pm'cl,,,., getaJjpn werden soll, der Sclav aber mit gebühreu-*P Pjffeela belegt, dem Fiscus verfallen solle; denn dieHerren j^aieu vom Anfinge an darauf achten sollen, dass sichei " Privatsclav nicht mit öffentlichen Geschäften au thun ma-m. Geg. zu Mailand d. 25. März 401. u. d. C. Vincent."• ^'ravitta.4 - H. A Theo dos. v, Valentin; an Cyr., Vracf. Fr.
Die Gehiilfen der ("uratoren des Gemeinwesens 71 )» d!eV °lk.S8chreiber, die Kechnuiigsbeamten und Diastoleen 74 ),Reiche iJuneunungeii Personen bezeichnen, die in Verpllkh-'""«en £egen .las Gemeinwesen stehen 7r ), oder dafern ihnen<l,lc| i «ine andere Benennung gegeben worden, sollen, ohne"ölte innen eine Khrenstelle oder der Vorwand eiues Privile-K'mns etwas nützt, nach Vorschrift der unerbittlichen Ge-■f*e angehalten werden, ihren Obliegenheiten sich zu unter-geben, damit für das allgemeine Hegte kein Schaden oder ßc-—---------------;_________i
j-j) Chartas pub/icas agcre, s. Q oih. ad Cod. '/'//. rill.l.iät.
'*) Uouthofi lo^istamm , s. Cujac. ad h /■
74 ) Es sind über diesen Titel mehrere Erklärungen vorhan-[J?P (die Glosse, Gothofr. u. Cujac). die alle keinbexfimmles Resultat geben; es sind städtische Beamten,"Wahrscheinlich bei Cassenvcrwallungen und Hinnahmen nn-gesielii, Cujac. ad h. I. bezeichnet sie als dispurwtoresr <nioii. g. inslruiiicnt. , <l. h. «71/1 confenmt aeeepta et ex-petisa..
7j ) Quae vocabuln public!* dieuntur subjacevc necessitäiibüs,s - d. Glosse, «I. h. quor. vocabulor. slgnißcata s. persona?.