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6 (1832)
Entstehung
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428
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Codex. L. X. Tit. 13. De his qui *c deferunt.

gleiche Vorschrift vermeinen Wir auch alle städtischen Ange-legenheiten * ? ) und solche, die das öffentliche Recht angehe«)gegen jede Art von Petition schützen zu müssen, dergestaltnämlich, das«, was diesem Unserin Gesetze zuwider durcheinen pragmatischen Befehl * 9 ), oder kaiserliche Anuotatio»)oder durch irgend einen kaiserlichen Ausspruch, oder Mandaterlangt worden, durchaus keine Gültigkeit haben soll. Geg.d. 21. April 444. u. d. C. Theodos. XVIII. n. AI hin.

Dreizehnter Titel.

De his qui s c d efe r u n t.

(Kon denen, die sicli selbst angeben.)1. I). K.. Const antin. an Maxim., Rationalis v. Spante»-Derjenige, dessen stillschweigender Treue eine Erbschaftverlassen worden, soll sogleich bei deinem Amte iu ) Meldungmachen , und die Verhandlungen übergeben und sofort die g" e "hegte Absicht anzeigen, und nach diesem Beweise seiner A"'"richtigk'eit 51 ) von des Verstorbenen gesamintem Vermögt"den dritten Theil erhalten. Ist diese Anzeige von der Ehe'frau **J des Verstorbenen bei deinem Amte gemacht worden)so soll auch diese Person 5ä ) selbst, welche der Erblasse""wollte,, dass sie Erbe sein solle, wenn sie die Verhaudliing enoffenbart hat s "), zur Belohnung die Hälfte des Vermögen»erhalten, und mit Uuserm Eisens theilen, dabei auch da»Vorrecht gemessen, ihre Hälfte zuerst wählen zu dürfen, al»'dann aber jener Verhehler der Verhandlungen, ein gleichgroß

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48) Ales civiles. Cujac. sagt 1. I. dies seien solche, qua* a .re.mpublicam oder ciuitatem attinent, z- B. aquaeducius, ""opera publica aller Art. Demi das arbitrhim darüber ha'tedie Kaiser und daher wurden sie häulig mit darauf bezüg' 1 'chen Bitten belästigt.

49) Pragmatica jussio lit de consilii sentenlia Suggestion» al' e 'na preeibusve, und steht der brevis adnolatio entgegen,Cujac. ad h. I. _ j*.

50) Officium ist hier nicht munus, sondern eigentlich die oj/i'da/es (wie oft) d. h. also der Copnplexus aller zzz Amtsste 1 •

51) Post haue fidem, s. Cuj. ad lt. 1. und Goth. ad l° a 'TA. X 11. 1.

52> Welche incapax des Erwerbes ist. 0

53) Jpsa persona. Das letzte "Wort fehlt im Cod. Tu- . f•wie in einigen Manuscriplen des Cod. Just. Cujac. sc '!.^ Il tes auch proprio Marie herauszuwerfen, denn er er ^ n „Persona weder im Text «och in den Noten. Am wenig* -darf man etwa dabei au eine andere Person denken»die uxor; diese andere Person, der oecultator, kommtSchluss vor. v

51) Genta apparuerint, ich lese mit Cod. Th. gesta aperu*