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6 (1832)
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Codex. L. X. Tit. 1. De jure ßsci.

der Cassenbetrüger ll ) eingelassen Laben, «ollen zu vierfachemErsatz angehalten werden. Geg. zu Adruinel. d. 17. Novbr.365. u. d. C. Valentiu. u. Valens.

9. D.K. Honor. u. Theodos. an Patricius, Com.rer. pri"-In Beireif der Wahl der Mililärmagazinverwalter aniGefahr * 2 ) des Procuratoren Unsere» Kaiserlichen Schatzes be-stätigen Wir hiermit deine Verfügung, dergestalt, dass, wäh-rend alle Bemerkung desfalls wegfallen soll, die frühem Vei"orduungen und üblichen Gewohnheilen in Ansehung der denMilizen zu verabreichenden Fourage und Proviants unverändertbleiben sollen ; über die Irenarchen und Proviantmeister s°"die alte Gewohnheit ferner beobachtet werden ' '). Geg. *°ltaveuna d. 8. Juli u. d. C. Eustath. u. Agricola.

10. Dies: an Palladius, Praef. Pr. vom Orient.Das Vermögen derjenigen Verstorbenen, welche bei ihre 0Lebzeiten ihr Gewissen mit verschiedenen Verbrechen bellet

11) Interversos, s. GotJi. ad Cod. Th. I. I. const. 10.

12) D. h. persönliche Haftung oder Verantwortung. «

13) Von diesem Gesetz sagt (xoth. ad Cod. Th. X. I- *es müsse vielmehr divinari, als es sich interpretiren. IasS e ^Denn der Inhalt ist so schwankend wie seine Stellung i" ' ,ie 'sein Titel das Resultat dessen Forschungen ist folgende»/Das ganze Gesetz geht das Militärwesen an, und zwar ^ eli0 . n ' (der» die erogatio annoncie, denn namentlich heisst Optio hierogator annonae tnititaris, der deu Proviant austheilt- "Irenarchen kommen schon in den Paudecten vor,*und '^".f-war pacis publicae tuendae cura commissa; sie sind ^'tärs und Policeibeainlen. Der suseeptor ist sc. militari* ft "" jwttc, von dem der Optio annonam e.rigcbat , s. Cot"- ...Cod. Th. VII. 4. 2. Vamiliae gehören auch ad rem »'"'larem. Goth. sucht es wahrscheinlich zu machen , dass 'tirones in familias gelheilt gewesen seien, wie die «»»' .in numeros; allein ich glaube darunter mehr die auch s ° nsogenannten stationarios, welche die Irenarchen wohl c< ".^inamlirleii , zu verstehen, d. h. Milizen zum Dienst 1 ' er .'' 0 n iiceilichen Sicherheit auf dein flachen Lande u. s. W._ l p.f)wozu brauchen ltecruten pahuluni, i. e. capitata aniiit"'' s 'Die numeri, denen die familiae stets entgegengesetzt " vV0M .(s. Cod. Th. VII. 4. 17. 28. 31.) wären alsdann tto* oW 7?Lder Linie. Der Sinn des Gesetzes ist also, dass dense \^die Ordnung»- und gewerbheilsmässige Quantität an I'*!"' ' 5 tmid Lebensmitteln gereicht werden solle, Dass das y?* j e ,am falschen Orte stehe ist klar. Wie nun diese v F rsr ( . jjj c bneu Verordnungen in diese Verbindung kommen, ist }" - indunkel, indessen erkläre ich mir dies so: dass die *M*'.f?_^ 8 j,|Gesetz eine abweichende Gewohnheit des Patricius l' plder Susceptorum billigten, dabei aber verordnen, eH »<> s0Ansehung deren Pilicliler. beim Allen bleiben, und < tj^j,auch in Ansehung der Wahl der Ireuarcheu und der i"rovnieister.