Codex. L. X. Tit. 1. Da jure flsci.
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6. D. K Constantin. an die l'rovincialhewohner.Auch die [Urkunden zur Begründung] rechdnüssiger und[sonst in der Thal] Statt Labender Klagen des Fiscus, befeh-len Wir wegen des einzigen Umstände« zu verbrennen 5 ) dasssie nicht zu rechter Zeit erhoben worden sind, und «olleneD e»falIs friedestöreude Klagen G ) der Privaten nach demselbenBeispiele in Schranken gehalten werden, wie Wir den recht-lichen Klagen des Fi»cus Schwaigen auferlegen. Geg. d. 30.Mai 319. u. d. C. Coustantiu. u. Liciu.
7. Dcrs. an Velüsian., Pranf. d. St.Denen, welchen der Fiscus einige Unruhe verursacht, soll* le licfugn'iHH zum rechtlichen Widerstände 7 ) ertheilt werden,'"dem ihr Vermögen, sobald der Streit darüber noch anhängigHi . nicht beunruhigt und veriaichnet 8 ) werden darf. Sobald*'So ein Kechtsstreit entsteht, wenn der Firnis Jemandes Ver-"•ogeu iu ,Au»|>riich nimmt, so soll das Verfahren vor sichfj e hen, wahrend sein gesammles, Vermögen ihm verbleibt, so"88g, wenn der Ausgang ergeben, dass es in Beschlag genom-">en werden müsse, erst alsdann die rechtliche Verfolgung dere ' n zelnen Gegenstände und die liefugniss zur peinliclien ■') Ver-"eliinung über den Umfang des gesammten Vermögens anhebt,We lche wider dazu geeignete Sclaven gehallen wird, damit,VVe "u etwas entfernt worden, dasselbe zurückgefodcrt werde,J"* ausserdem noch ebensoviel an Geldstrafe, als betrüblicher
Ve 'se abhanden gebracht Worden. Wenn jedoch das Verinö-
& C1 > eines Procuratiirbeamten in solche Lage versetzt worden ' °),
° s oll derselbe nicht auf die Anwendung dieser Constitution
""pruch machen dürfen, indem der ihnen zur Gewohnheitgewordene Betrug, womit die Vorgenannten Alles verwegen• u »teruehmen pflegen, eine solche Ausnahme verdient hat.£*«>• zu Sirmium d. 31. Decbr. 319. u. d. C. Co ns taut.
J1 * ". Constant. Cäg.
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' ■"• K. Valentin, u, Valens an Dracont., Vicar v.»v . Africa
jj.. WjejenSgeu, welche sich mittelst verbrecherischer und demc »s nachtheiliger Contracte iu die schmachvollen Betrügereien
d ) Ucber diese ganze Stelle s. man Gotli. ad Cod. Th.
,. ,"""""'"■ s. G oth. cod. d. h. verjährte aber sonst recht-lich begründete Klagen.
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,.'?'"" s >om's facultas, s. Cujac. ad h. I. uGoth. ad Cod..('• -X. 1. 5. d. h. res reclamandi.
J J, cscribi, G oth- f. I. z= iimcntario comprehendi.\(\\ 'wogatio = quaestio- Goth.
10) i)
',,"■ h. dass es vom Fiscus iu Anspruch genommen wird, s.u °*«- l l. p. 412'.