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6 (1832)
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411
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Codex. L. X. Tit. 1. Da jure flsci.

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6. D. K Constantin. an die l'rovincialhewohner.Auch die [Urkunden zur Begründung] rechdnüssiger und[sonst in der Thal] Statt Labender Klagen des Fiscus, befeh-len Wir wegen des einzigen Umstände« zu verbrennen 5 ) dasssie nicht zu rechter Zeit erhoben worden sind, und «olleneD e»falIs friedestöreude Klagen G ) der Privaten nach demselbenBeispiele in Schranken gehalten werden, wie Wir den recht-lichen Klagen des Fi»cus Schwaigen auferlegen. Geg. d. 30.Mai 319. u. d. C. Coustantiu. u. Liciu.

7. Dcrs. an Velüsian., Pranf. d. St.Denen, welchen der Fiscus einige Unruhe verursacht, soll* le licfugn'iHH zum rechtlichen Widerstände 7 ) ertheilt werden,'"dem ihr Vermögen, sobald der Streit darüber noch anhängigHi . nicht beunruhigt und veriaichnet 8 ) werden darf. Sobald*'So ein Kechtsstreit entsteht, wenn der Firnis Jemandes Ver-"ogeu iu ,Au»|>riich nimmt, so soll das Verfahren vor sichfj e hen, wahrend sein gesammles, Vermögen ihm verbleibt, so"88g, wenn der Ausgang ergeben, dass es in Beschlag genom-">en werden müsse, erst alsdann die rechtliche Verfolgung dere ' n zelnen Gegenstände und die liefugniss zur peinliclien') Ver-"eliinung über den Umfang des gesammten Vermögens anhebt,We lche wider dazu geeignete Sclaven gehallen wird, damit,VVe "u etwas entfernt worden, dasselbe zurückgefodcrt werde,J"* ausserdem noch ebensoviel an Geldstrafe, als betrüblicher

Ve 'se abhanden gebracht Worden. Wenn jedoch das Verinö-

& C1 > eines Procuratiirbeamten in solche Lage versetzt worden ' °),

° s oll derselbe nicht auf die Anwendung dieser Constitution

""pruch machen dürfen, indem der ihnen zur Gewohnheitgewordene Betrug, womit die Vorgenannten Alles verwegen u »teruehmen pflegen, eine solche Ausnahme verdient hat.£*«> zu Sirmium d. 31. Decbr. 319. u. d. C. Co ns taut.

J1 * ". Constant. Cäg.

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'" K. Valentin, u, Valens an Dracont., Vicar v.»v . Africa

jj.. WjejenSgeu, welche sich mittelst verbrecherischer und demc »s nachtheiliger Contracte iu die schmachvollen Betrügereien

d ) Ucber diese ganze Stelle s. man Gotli. ad Cod. Th.

,. ,"""""'" s. G oth. cod. d. h. verjährte aber sonst recht-lich begründete Klagen.

i) m fen \

,.'?'"" s >om's facultas, s. Cujac. ad h. I. uGoth. ad Cod..(' -X. 1. 5. d. h. res reclamandi.

J J, cscribi, G oth- f. I. z= iimcntario comprehendi.\(\\ 'wogatio = quaestio- Goth.

10) i)

',," h. dass es vom Fiscus iu Anspruch genommen wird, s.u °*«- l l. p. 412'.