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6 (1832)
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408
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408 Codex. L. IX. Tit. 51. De senteniiam pas&is et restituih.

diese nicht guten Vätern gegeben -würde, so würde den Söh-nen die Rückkehr [des Vaters] schmerzlicher sein, als dieTrennung. §. 4. Daher soll die Begnadigung in Ansehungder Wiedereinsetzung eine gleichgrosse Wirkung haben, Wiedie Verurtheilung im BetreJf der Strafe; und wie der Nameder Deportation schon an sich die Beraubung des ganzen Ver-mögens ist, so soll der der Begnadigung die Wiedereiusetzn»Sin das Vermögen und die Würde und mit einem Worte dieWiedererlangung alles Verlorenen sein. Und die Söhne mögenum Entlassung aus der väterlichen Gewalt bitteu, um die Frei-leit nicht als ein Zeugniss der Verurlheilung des Vaters, son-dern seiner Güte zu habcu. Geg. zu Sinnium <1. 14. Seplbr.321. u. d. C. Criip. II. u. Constantiu. II.