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Codex. L. IX. Tit. 47. JJe poenis.
nicht hätte zu Bergwerksdienst noch zu Bergwerksarbeitverurtheilt werden sollen.
10. Ders. an Catul.Ein Sclav, der durch Urtheil des Provincialpräsidentenseinem Herrn unter der Strafe zurückzugeben befohlen wor-den, Fesseln zu tragen, ohne dass eine Zeit dafür bestimmtworden, inuss immerwährend gefesselt bleiben.
11. JD. K. Gor dian. an Tiiian.
Die Strafe der Bergwerksarbeit trifft sowohl freie Personen,als auch Sclaven.
12. D. K. Diocletian. u. Maxim, sagten im Geheimer aß:„Die Rinder der Decurionen dürfen den wilden Thierennicht vorgeworfen werden." Und als das Volk dawidergeschrieen, sagten sie wieder: das leere Geschrei de»Volke» verdient keiu Gehör, denn es darf den Stimmen dererkein Glaube beigemessen werden, die einen Schuldigen vonder Anklage freizusprechen oder einen Unschuldigen zu rerut'theileu verlangen.
13. Dies, an Urs in.'Wenn an einem durch Erkenntniss verurtheilten Sclavefldurch dasselbe auf irgend eine Weise das EigenthuinsrecMnicht abgesprochen worden ist, so ist es angemessen, das« etseinem Herrn verbleibe.
14. Dies, an Vicar.Wenn für die Strafarbeit, als eine zeitliche Strafe, aefim Erkenntniss vorgeschriebene Termin noch nicht verstriche"ist, so miiHS derselbe erwartet werden, indem es das ölfe»'"liehe Interesse erfodert, dass eine Strafe nicht so leicht e r 'lassen werde, damit Niemand verwegen Verbrechen verübe.
15. Dies, an Agaih.Die in seinem Erkenntniss ausgesprochene Strafe darf <* eProvincialpräsideut nicht widerrufen.
16. 1). K. Constanlin. an Catulin., Proc. von Jfrica-
Wer ein Slrafurtheil zu fällen in Begriff steht, möge »°»die Mässigimgsregel achten , dass er nicht eher wider Jein«'"den ein capilales oder strenges Erkenntniss falle, als «lerse _in der Auklage wegen Ehebruchs, Mordes oder der Zaubereentweder durch eigenes Geständnis», oder durch Aller, wche der Folter übergeben, oder vernommen worden, v " yübereinstimmende und gleichmäßige Aussage überführt, u 1 "*