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6 (1832)
Entstehung
Seite
305
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Codex. L. IX. Tit. 2. De accusationibuset {nscriptionibus. 305

»md der Erörterung 1 der Sache, gleich nach der Anzeige derVerbrechen, und dem Beginn der Anklage gelbst mit deinrächenden Schwerte gerichtet werden. Denn eine so unheil-volle Stimme mnss lieber zum Schweigen gebracht, als ge-hört werden. Das Majeslätsverbrechen nehmen Wir alleindavon aus. Geg. zu Constantiuop. d. 8. Novbr. u. d. C. Cä-sar. U. Atticus. (397.)

'* -O. K. Honor. u. Theo dos. den Com , Praet., P~olks*trib. u. dem Senate Gruss.

Wenn Freigelassene sich herausgenommen haben, alg An-kläger ihrer Freilasser oder deren Erben aufzutreten > so wer- e " sie mit der nämlichen Todesstrafe belegt, wie dieSclaven,J*nd sollen vor Anfang der verbotenen Angabe ihre StrafePässen. Geg. zu Uavenna d. 7. Aug. u. d. C. As clepiodot.u - Mariniau. (423.)

Zweiter Titel.

De accusationibus et insevip tionibus,

(Von AnMagen und Anklageschriften.)

1. D.K. Alexand. anMartian.

Das» diejenigen, welche Grenzmahle ausgegraben haben,

J"' einer ausserordentlichen Strafe belegt werden müssen, wird

y* Provincialpräaidertt nicht übersehen. Geg. d. 30. Juli u.

d ' 0. Alexand. (222.)

2. Dcrs. an Syrus.

Wenn ein Sclav irgend eines Verbrecheng angeklagt wird,

kann ihn sein Herr vertheidigen, und sich mit vor Gericht

*, e n , um das Anbringen deg Anklägers zu beantworten.

ach geführtem Beweise des Verbrechens ober soll nicht der

Grr selbst, sondern der Sclav für gein Verbrechen die Ver-

'Teilung biissen. Denn dem Herrn ist darum gestattet, sei-

> Sclaven zu vertheidigen, um für ihn die passenden Enl-

Uiildiguiigsgründe darlegen zu können. Geg. d. 21. Novbr.

' d - K. Alex. (222.)

3. Ders. an Stcphanides.

. Die Vertheidigung abwesender eines Capitalverbrechens"geklagter durch einen Gegchäflsbesorger, gestatten die überentliehe Verfahren sprechenden Gesetze. Geg. d. 2. Novbr.

' d - C. Maxim. II. u. Aelian. (223.)

4. D. K. Gordian. an Archelaus.^ Wenn der Provincialpräsident auf geschehene« einmalige»osucheu in Abwesenheit der Ankläger, und während diesel-»»cht aus Ungehorsam sich vor Gericht zu stellen versän-tor P- jur. cii>. VI. 20