294 Coukx. L. \IJI. Tit. öö. De revocundis donalionibus.
keine Bedingungen weiter an. Wenn sich daher ergiebt, das»dein Valer einige Zeit, nachdem eine Schenkung- bereit* er-richtet worden, Bedingungen hinzugefügt habe, so erliegt eskeinem Zweifel, dass dies seinen Enkeln, den Kindern deinesBruders, durchaus nicht schaden könne. Geg. d. 1. Oclbr.u. d. C. Tiberian. u. Dion. (291.)
5. Dies- an Dexipp."Wenn eine Mutter ihrer in des Vater« Gewalt stehen-den Tochter etwas unter der Bedingung geschenkt Lat, wennsie binnen zwei Jahren ans der Gewalt entlassen -worden,80 kann sie, wenn dies auch insofern, dass sie dem Wil-len der Mutter zufolge eigenen Rechtens geworden, nicht ein-getreten ist su ); dennoch, weil deren Ehemann verstorben, im»sie also gleichviel auf welche Weise, doch [in der That] eige-nen Rechtens geworden, nach Art eines dergestalt hinterlasse-lien Vermächtnisses, den geschenkten Gegenstand gültig b e "halten, oder eigenthümlich in Auspruch. nehmen. Geg. zuNicomedia d. 13. Decbr. ti. d, C. d. K..
Sechsundfunfzigster Titel.
De r e v o c an dt s donalionih U 3.{Vom Widerruf der Schenkungen.)1. D. K. Philipp, an Cosmin.Wenn auch der Freigelassene nach vollständiger Errich-tung einer Schenkung in den Besitz eingeführt, dasjenigewas ihm geschenkt worden, zu jeder Zeit mit vollem Rechteals Eigenihiiiner besessen hat, so kann dennoch, sobald etundankbar ist, die ganze Schenkung nach Aenderung <•*'Willens der Freilasser widerrufen werden. Dies wird a ||Crücksichtlicli dessen so gehalten, was unter dem Namen <» erFreigelassenen, aber mit dem Gelde und durch die Wohl» 1 "der Freilasser augeschall't worden ist. Denn wer durch seinenehrerbietigen Gehorsam die Freigebigkeit seiner Freilasser ver-anlasst hat, ist nicht würdig, dieselbe fernerhin zu gemessen»sobald er den Gehorsam zu vernachlässigen anfängt, iii'' eUdie auf sie übertragene Freigebigkeit dieselben vielmehr zlgrösserem Gehorsam anfeuern, als zur Unehrerbietigkeit erni'J"ihigen muss. Dieses Rechtsverhältniss soll jedoch nur »W 1 'sehen denen selbst bestehen, welche da» Geschenk geinachaben. Uebrigens sollen weder ihre Söhne, noch ihre Na 0 "'
80) Licet hoc matris vohmlale sui jur. effe.cia non tetiwtj " 0tenuit muss mau entweder mit der mittlem Glosse yoider Bedingung erklären, oder vom Besitz des Gegenstände»'