Druckschrift 
6 (1832)
Entstehung
Seite
270
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110 Codex. L. VIII. Tit. 51. De postlhninio revcrsis etc.

nach Auflösung des gleichsam natürlichen Pfandverbandes, a°"gefangen hast, zur J'V.-in zu haben , so hast du in Kiicksicbtderen StandesrechtS oder dessen der gemeinschaftlichen Kinde'iiichtn 7.u fürchten. Geg. d. 12. Jim. u. d. C Gordian. 1''u. Pompe jan. (24t.)

3. D. K. Dioclet. u. Maxim, an Var.Da du versicherst , deine Verwandten seien noch nU"durch das Heimkehrrecbt zurückgekehrt, aber noch am Lebe»;und ihr Vermögen werde durch die Arglist der Gegenpart*'ruinirt, so wird der Provincialstatthalter auf geschehenes A"'suchen dafür sorgen, Jemandem unter Beobachtung der üblicl' filFörmlichkeiten [als Verwalter] zu bestellen, der einem offen*"liehen Sclayen mittelst Stipulation genügende Sicherheit b e 'stellt hat. Geg. d. 28. August «. d. C. Diocl. III. "'Maxi in. (287.-)

4. Dies, an Her mögen, u. A.. Auch Uns ist es nicht entgangen, dass der Nachlas» dere"*Ton der es unbekannt war, ob sie vom Feinde erschlagen oo egefangen worden, Ton deren Sohn nicht habe angetreten W cl "den können, weil das Vermögen derer, welche sich in Feii«" 6Gewalt befinden, nur alsdann nach Erbrecht erworben wer« ekann; wenn sich ergiobt, dass die Gefangenen bei den Feil«" 6gestorben seien, und über das Vermögen dessen, dessen Le« eund Geschick unbestimmt war, nicht hat ein Vergleich e " 1 "gegangen oder ein Erkenntnis» erlheilt werden können. D e8 'Laib wird auch erst nachher, nachdem der Tod euerer Mu( ,el "Schwester sich ergeben hat, Erlaubnis« ertheilt, die Erbfo'S*durch den IYachlassbesifz zu ergreifen; denn da dasjenige n' 0 ' 1im Wege steht, was vorher dem Zuwiderlaufendes geschehen * ''so gebührt euch , sobald ihr in näherer Abstufung steht, " eVortheil der Erbfolge allein. Geg. d. 28. Mai u. d. C'< "'K. IV. u. III. (290.)

5. Dies, an Ursa.

Da du angiehst, dein Sohn sei vom Feinde nicht h*$ e 'kauft, sondern von den Barbaren den Legionspräfecten o' 1 ""allen Contract zurückgegeben worden, so hat das Heinike'""recht Statt gehabt, und daher wird der Provincialpriisideiit "*Befehl ertheilen, ihn sofort seinem freigeboreneu Stande zur" 0 *zugeben. Geg. d. 17. Mai u. d. C. d. K. IV. d. III. &$''

6. Dies, an Just.

Da da » Heimkehrrecht sowohl als der Grund der Gem e,n '

48) Es ist hier eine Handlung zu verstehen, welche dem Er*>'antritt zu widersprechen scheint, und den Willen zu die»«'

uusschliesst.