166 Codex. L. VIII. Tit. 8. De Vieris exhibendis etc. Tit. 9.
also euch zu gebühren angefangen hat, so könnt ihr von demInterdict über Auslieferung der Testamentsurkunde Gebrauchmachen. Geg, d. 25. April u. d. C. Se ciliar. II. u. Do-na t. (260.)
Achter Titel.
De Hb e ris e xhib endis seu de du cendis e'Jde Hb er o homine exhib endo.
{Von der Auslieferung der Kinder oder deren FortfiUirung undder Auslieferung freier Menschen.)
1. D. K. Antonin. an Justin.Wenn du, wie du angibst, während du eigenen Rech-teng gewesen, über Nachlassstücke deiner Mutier obgesiegthast, so kannst du diejenigen, welche dir verurlheilt worden,belangen. Sollte aber Jemand auftreten, der behauptet, dassdu sein Sohn seiest, und in seiner Gewalt stehest, so wirdmittelst zu diesem Ende begründeten Interdicts über die Rich-tigkeit seines Anbringen» verhandelt werden. Geg. d. 8. Apr.u. d. C. der beiden Asper. (212.)
2. Z>. K. Dioclct. und Maxim, an Cyrilla.Geh zum Provincialprä'sidenten und fodere die Ausliefe-rung deiner Söhne. Geg. zu Byzant. d. 7. Apr. u. d. C. d. K.
3. Dies, an hv odia.Wenn du gemeint gewesen, nach Maassgabe des Interdictsüber Auslieferung der Tochter 26 ) des Philippus denselben zubelangen, so wird der darum aiigegangeue^Proviucialstatihaltereuere Sache zu seiner Entscheidung ziehen. Geg. zu Nicomediad, 20. JYoverobr. u. d. C. d. K.
Neunter Titel.De precario, el S alviano interdict o.
Vom hinweisen Jiesilzuerhältniss und dem Salvianischen Interdict.)1. D. K. Gordian. an Aristo.Wenn du deiu Pfandrecht nicht erlassen, und dein Schuld-ner die dir verpfändeten Gegenstände verkauft hat, so bleibtdein Recht, dieselben in Anspruch zu nehmen, unverkürzt, im»zwar nicht mit dem Salvianischen Interdict«, (denn dieses istnur wider den Pächter und Schuldner begründet,) sondern n>i'der Serrianischen Klage, oder es muss diejenige analoge wi-der den Räufer angestellt werden, welche nach Art derselbenerhoben wird. - Geg. d. 8. September 238. u. d. C. Pio»U. P on tia n.
26) Deiner Ehefrau.