I'andect. L. XXIV. Tit. 2. Ho dluorilis ei repudüs. 773
^kommen miigge, und dabei sind diese Worte gebräuchlich^Worden: ich will die Verbindung mit dir nicht"»»Sehen 0B ). §. 3. Es macht aber keinen Unterschied ob* [oder sie]»') gegenwärtig sei und ihm [oder ihr] selbst° d <" ob er roder sie] abwesend «ei und ihm [oder ,Lr (durch? e »> aufgesagt werde, der sich in seiner [oder ihrer] Gewaltbildet, oder in dessen Gewalt er oder sie sich befindet.3. PAUL. lib. XXXV. ad Ed. — Eine [wahre] Schei-
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-•'S ist nicht vorhanden, wenn sie nicht eine erusllicüe ist,We 'cke mit der Absicht, eine immerwährende Trennung zuLuiden, geschieht. Was daher, in der Hitze des 4orns en»-* et »er geschieht, oder gesagt wird, ist nicht eher gültig, als"J 18 ans der Beharrlichkeit erhellt hat, dass es der Auwprapüer Gesinnung gewesen sei; und darum scheint eine Ülieirau,VVenn sie, nachdem in der Hitze eine Kündigung ergangenEb ' k " rz darauf """«ckgekehrt ist, sich nicht geschieden zu
■ *• ULI». Hb. XXVI. ad Salm. - JnjJaniu fragt iui"»«Wehuten Buche der Digest«, ob eine Rasende eine Kundi-«""g- ergehe« lassen, oder ihr gekündigt werden könne; und* r .schreibt, dass einer Rasenden gekündigt werden könne* ei1 »ie wie eine, die Nichts weiss, angesehen wird, dass!»« a^r nicht kündigen könne, weder sie -«'»■'. W n £™^«»Ünftigkeit, «och ihrCnrator; ihr Vater könne ,edocl,J* Kündigung ergehen lasse«. [Julianus] würde dies .her»«ht in Betreff der Kündigung erörtert haben, wenn esnteh, °i aD «t wäre, dass die Ehe [mit einer Uasenden] fortbestehe," >d diese Meinung scheint mir wahr zu sein.v ., 5- Id EM üb. XXXIV. ad Ed. - Wen» «ne aus dergliche,, Gewalt entlassene Tochter sich deshalb geschieden
,aUe > damit sie [ihrem] Ehemann den Gewinn des Heiraths-S* ««wende, [ihren] Vater [um dasselbe] betrüge, der doch
. as ProCecticische»») Heirathsgnt hätte fordern können, wenn7°' Während die Ehe bestand, verstorben wäre, so ist darumT? Vater 2 « Hülfe zu kommen, damit er das Heirathsgnt%<** verliere; denn der Prätor inuss dem Vater nicht weniger7 «em Ehemann zu Hülfe kommen; es ist demselben daheri' e Forderung des Heirathsguts au geben, gleich als ob üioDehler, wahrend die Ehe bestand, verstorben wäre.. . 6. JULIAN. YA.hXll.Dise.slor. - Die Ehefrauen der-"»»igen, welche in die Gewalt der Feinde gekommen sind,
*>6) Conditione Um non uior. Die Vujg- ]£*}.•?'']£; aufirekün-*») Ob ,1er Theil, dem die Ehe oder das Verlobmss autfeewin
„„"'gt werde« soll. . . _, . n* t u venrl. L.
98 > S. die Bern, zu L. 5. pr. D. de ]■ dot. 23. i. n. vergi. i.
O" pr. cod.