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2 (1831)
Entstehung
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731
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Pandect. L. XX1T. Tic. 1. De ctonaiionibM tnier etc. 731

We 'I es oft geschehen -würde, dass die Ehen getrenntwürden,un der [Ehegatte], welcher es vermöchte, nichts schenkte,S?* Iweil] es auf diese Weise dahin kommen würde, dass die«ken feil wären.

"' 3. ULP. lib. XXXII. ad Sabin. Dieser Grund ist

" c h in der Rede 3 ) anders Kaisers Antoninus des Erhabe-

ei» g-ewählt worden; denn er sagt so: Unsere Vorfahren

oeu die Schenkungen zwischen einem Manne und [seiner]

/ e *au verboten, indem sie eine ehrbare Liebe blos nach den

^ es |nnimgeu beurtheilteu, [und] indem sie auch für den Ruf

p er Verbundenen sorgten, damit die Eintracht nicht durch einen

[]f? 1S er kauft * M werden schiene, auch nicht der bessere

.Satte] in Annutb gcriethe, der schlechtere aber reicher

^."rde. §. f, VVir Wollen sehen, unter welchen [Ehegatten]

e Schenkungen verboten sind. Es wird also, wenn die Ehe

c h unseren Sitten und Gesetzen besteht, die Schenkung nicht

en ; aber wenn irgend ein Hinderniss vorhanden sein sollte,

"»88 überhaupt keine [rechtmässige] Ehe Statt findet, so

* lr< * die Schenkung gelten. Also wenn die Tochter eines

ei, atorg einen Freigelassenen gegen den Senatsschinss, oder

. e "rovinzialin einen solchen , welcher dort in einem Amtec , » gegen die Mandate geheiratliet haben wird, so wird dieSenkung gelten , weil keine [rechtmässige] Ehe Statt findet,.^ «8 ist [doch] nicht billig, dass solche Schenkungen gültigv ""j damit nicht die Lage derjenigen besser ist, welche sichp'Selien. Der böcbstselige Severus hat jedoch bei der^'gelassenen des Senators Pontius Paulinns das Gegeutheil

gesetzt, weil sie [von ihm] nicht mit der Zuneigung, alsr, re sie seine Ehefrau, sondern mehr, als wäre sie seinesi i' . ,,|,e » behandelt worden war. §. 2. Diejenigen *), welchej. in der Gewalt eben desselben [Gewalthabers] befinden,

en sich nichts schenken, z. B. der Bruder des Ehemannes,be(' C r Slc ^ "' ^ er Gewalt des Schwiegervaters [der Frau]Vv .", ,det » Narf dieser nichts schenken.] §. 3. Das Wort Ge-4 beziehen wir nicht blos auf Kinder , sondern auch auf

ScU»-

Veu ;,denu es ist mehr dafür, dass auch welche durch ir-

3 ) S. die Bern, zu L. 16. D. de sporn. 23. 1. Der Kaiser ist

A,, t. Caracalia

Mit Erläuterung dieses etwas dunkel ausgedrückten und der,0l h- Paragraphen (2 8) ist hier die Kegel zu erwähnen,««88 die Schenkungen, welche zwischen dem einen Ehegatte»und den Personen , welche der andere in seiner Gewalt hat,?«er in deren Gewalt er sich befindet, oder mit welchen erI" der Gewalt eines und desselben Gewalthabers steht, Stattnndeu, ebenso ungültig sind, wie die Schenkungen unter»begatten selbst.