Pakdect. I. XXIII. Tit. 3. De jure doiium. 677
?<*er deren Werth geben will. Denn auch wenn diese oderjene Sache versprochen wird, so hat der Schuldner die Wahl,Welche von beiden er leisten will. Aber wenn die Sachenicht vorhanden sein sollte, so wird der Ehemann jedenfallsd e» durch die Schätzung bestimmten Werth leisten;. IL PAUL. lib. VII. ad Sahin. — freilich wird er anche '"e schlechter gewordene 4 9 ) zurückgeben können.
12. ULP. lib. XXXIV. ad Salin. — Wenn bewiesenVerden sollte, dass eine [zum Heirathsgut gegebene] Sache"acl, eingegangener Ehe in der Absicht einer Schenkung ge-schätzt forden sei, so ist die Schätzung nichtig, weil die&acl >e in der Absicht einer Schenkung auch nicht verkauftJ^erden kann, da eine zwischen einem Mann und seiner Ehe-"au [Statt gefundene Schenkung] keine Wirkung hat; die Sache^J r d daher Gegenstand des Heirathsguts bleiben. Aber wennW' e s] vor der Ehe [geschehen ist,] so ist mehr dafür, dass die* c «eiikung auf die Zeit der Ehe bezogen zu sein scheint und*»rnm gilt sie nicht. §. 1. Wenn die Frau behaupten sollte,das s sie hintergangen sei und [daher] eine Sache geringer ge-j^bätzt habe, z. B. einen Sclaven, so wird sie, wenn sie darin««'"ergangen worden ist, dass sie einen Sclaven gegeben hat s °),"'«ht bloa darin, dass sie ihn geringer schätzte, darauf klagen,Jf ss ihr der Sclav zurückerstattet werde; wenn sie aber in«etrelF der Grösse des durch Schätzung bestimmten Werths»>iutergangen worden ist, so wird es in dem Ermessen des*; üe mannes stehen, ob er den wahren durch [eine neue]Satzung bestimmten Werth, oder lieber den Sclaven leisten
Wj, h Und dies [findet dann Statt], wenn der Sclav lebt;^vein, er a j )er „. estor b en igt, so, sagt Marcel Ins, dass viel-
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.. —...hin 4 2 ) gegeben hätte, so würde er ohne Zweifel auf"W Gefahr, nicht auf die des Ehemannes sterben. Und das-p' be nimmt Marcel Ins „„ch ij e i e hier Minderjährigen, welche''»«ergänze,, worden ist, an. Freilich wenn die Frau einenKäufer zu d em wa hren Werth gehabt hätte , dann lnuss man
Bli f der durch Schätzung bestimmte Werth zu leisten sei,^ Kr nicht der wahre, sondern der, welcher [früher] bestimmt^den ist, weil sie es dem Glück Dank wissen miiss sl ),
, er geschätzt eewesen ist; [denn] sonst, wenu sie ihn?*lecluhi " ■•" • ' -------'— *---- MV1 - f
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■«j$' e "> dass der wahre durch [eine neue] Schätzung bestiyy erth zu leisten sei; und das, schreibt Marcellus, se
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y>) Nämlich ohne seine Schuld.
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^°) Welchen sie eigentlich nicht hat geben wollen.
f 1 ) Boni cotmderidebtt, : v. Glück a. a. O. S.23. Anm.69.
j2 ) Nicht geschätzt.