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2 (1831)
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Pandkct. t. XIX. Tit. 2. Locati conducti.

Hess er es geschehen; mithin, habe ich gesagt, werde erverbindlich sein, wie wenn er seinen Vorsalz aing e ffhatte 47 ). §. 7. Du hast meinen Sclaven zum Mairfeseltre«»gemiethet, und es ist durch seine Nachlässigkeit dein M"" e ^umgekommen; hätte er sich selbst venniethet, so Win*"*nur mittelst der Klage ans dem Soudergnt und der Nu< 7 'Wendung, dir den Schaden zu ersetzen, angehalten vve' ,können; habe ich ihn aber selbst venniethet, so brauchedir nicht weiter zu haften, als dass meinerseits keine Arffoder Verschuldung im Spiele sei; hast du aber von mir J»Mauleseltreiber, ohne eine bestimmte Person zu bezcicugemiethet, und ich dir jenen gegeben, der durch seine* , f

lässigkeit dein Zugvieh hat umkommen lassen, so lnnss

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auch die darin liegende Verschuldung vertreten, dass i cU ^rade den erwählt habe, der dich in einen Schaden der .^gebracht hat. §. 8. Du hast einen Wagen gemiethet, >" n ,dir gehörige Ladung zu verführen und mit dir eine H e " „machen ,' und es forderte der Brückenpächter beim Uebeigüber eine Drücke von demselben deri ■Brückenzoll; eS . Lisich nun, ob [der Fuhrmann] auch für den Wogen iille' 11 ^Brückenzoll zu entrichten habe ? Meiner Ansicht nach 'der Fuhrmann denselben entrichten, wenn er hei der * Cthuiig des Wagens gewusst hat, dass er daselbst üb e gLAiwerde. §. 9. Die Verwahrung der Sachen, welche der 1 .Her eine» Magazins den Pächtern [einzelner TheileJ dessewürde vertreten müssen, braucht der Verpächter des ff' 1 „Magazins dem Pächter desselben nicht zu vertreten, o( .nicht bei der Verpachtung etwas Anderes ausgemachtden ist. fö „

61. — 64. - SCAEVOLA lih. VII. Dig. " ..J er

Pächter hatte, ungeachtet, dass im Pochtconträct nichts d'' r ' jfestgesetzt war, auf einem Landgute Weinberge angelet 1 '" .„es war wegen des Einkommens davon der Acker um 'Goldstücke jährlich theuerer verafterpachtet worden; we» 11 , gder Eigenthiimer jenen Pächter, nachdem er aus dem ' ji '", L,|,vertrieben worden, wegen rückständigen Pachtzinses vc< - »kann derselbe da mittelst der Einrede dar Arglist die <"•* ^ 'legiing der Weinberge nützlicher Weise verwendeten ^ gtin Geg-eurechnmig bringen? Die Antwort hat g-ela»< et -

'17) Nach allen Vergleichuiigen der Versuche, welche die *$i(s. d. (iöttinger C. i. Ausgabe^ über diese Stelle a,,,J j^ e „dehat, sehe ich doch kein anderes Mittel, als das lol *L t frvidcltir mit Huloaudcr und der Vulgatc herfli 1werfen.