Druckschrift 
2 (1831)
Entstehung
Seite
456
Einzelbild herunterladen
 

456

Pandect. L. XIX. Tit. 2. Looati conducti.

%

" %t> ■ ,

58. — 61. — LABEO IIb. IV. Posterior, a J««**epilom. — Du Last ein ganzes Gehöfte um einen Prei*Ganzen vermietlict, und dasselbe unter der Bedingung v *kauft, dass der von den Mietksleuten zu entrichtende JJ* 1 * 'zins dem Käufer gehören solle; wenn hier auch der M«edasselbe anderweit für einen höhern Preis vermiethet hat jfällt doch nur dasjenige an den Käufer, wozu der Mietberverpflichtet ist. §. 1. Bei der Bestellung eines Werks *bevorwortet worden , es solle bis zu einem bestimmten *J 6fertig sein und es hatte der Uebernehmer dabei, wem» es Dfertig wäre, dem Besteller soviel [als Entschädigung] T ^sprechen, als er dabei betheiligt wäre; hier ist meiner A»s>nach die Verbindlichkeit insofern eingegangen zu versteals ein rechtlicher Mann den Zeitraum schätzt, weil enge" ;men wird, dass das Uebereinkommen in der Art g e ' r0 iworden sei, [das Werk] solle [wenigstens] binnen eineschen Zeitraums fertig sein, ohne welchen dessen Volle 001 ,unmöglich war. §. 1. Es hatte Jemand in einer Mnn'JJPStadt den Gebrauch eines Bades für jährlich zwanzig ", jstücke gemiethet, und dabei war ausgemacht worden, ^ ezur Ausbesserung des Ofens, der Bohren und ähnlicher st' 1ihm hundert verabreicht werden sollten; diese hundert fo rdnun der Miether; meiner Ansicht nach brauchen ihm ^j ese . ,.nur gegen Sicherheitsleistung, das Geld wirklich auf ° ie ,,besserung jener Gegenstände zu verwenden, ausge/-»" 1 'werden. ^

59. — 62, — JAVOLEN. lib. V. Posterior. T>ahc°n-Marciug hatte vom Flaccus die Erbauung eines Hauses in ^dingung genommen, und es war, nachdem ein Theil des *>vollendet worden, das Gebäude durch ein NachsinkenBodens wieder eingestürzt; Massurius Sabinus [ uB , e{diesem Fall erklärt], dass wenn etwas durch die Gewa l _Natur, wie durch ein Nachsinken des Bodens, sich ereigder Schaden den Flaccus treffe. r J,

60. — 63. — LABEO Postertor. Hb. V. a J a ^epit. — Wenn ein Haus auf mehrere Jahre vermiethetden ist, so muss der Vermiether dafür stehen, dass der ^"! e je))inicht nur von dem contraetmässigen Anfang darin w .' c r»oiidern auch, wenn er sonst wolle , es an eine« Be w0 *,,zu seiner Zeit vermiethen könne. Wenn daher das fla" s \ g9ersten Januar an gestützt den ersten Juni noch in deniseZustande ist, so dass man es weder bewohnen, noch J e,ndem zeigen kann, so braucht der Miether dem Vennietbei 6nichts zu zahlen, ja er kann nicht einmal zur Bewohn«"? » g-nöthigt werden, wenn das Haus den ersten Juli wieder