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430 Pakiikct. L. XIX. Tit. 1. Do aclionibus crnti ei u«'«''"'
desselben erklärt Last, dass der Pachtzins dein Käufer «"wiesen werden solle, so wird diejenige Summe als Zii" el ^befrachtet, welche dir der Pachter des ganzen Gehöftes fschuldet. :,§. i. Wenn du ein Landgut, auf dem du einen i>*gräbnissplafz gehabt, verkauft hast, olme dir denselben a« 'drürklich vorzubehalten , so hast du in diesem Piincle u" v °sichtig gehandelt. Paulus: nicht im Mindesten, sobald ""zu dein Begräbnisse ein öffentlicher Weg führt. §• 2. "TjTin dem Kaufcontracte [über ein Haus] für dessen UeWO»'das Wohnen vorbehalten worden ist, so wird dies f"' - *ohne Unterschied, mit Ausnahme des liigenlhiiiners als ge 8 *hen betrachtet. Paulus: im Gegentheil, wenn du Jeiii;ui« cin dem verkauften Gehöfte das Wohnen umsonst gestalte' l 'den Vorbehalt so gestellt hast: l'iir die Bewohner odso lange eines jeden Miellize.it wahrt, Bft «BS»' jiinvorsiclitig gehandelt, denn der Vorbehalt musste in V*„ (jedes Finzclneu namentlich geschelien; daher kann der fr 3 'den Bewohnern das Bewohnen des Gehöftes ungestraft fwehren. .
, 54. _ 55. — Idkm lib. II. Pllhan. — Wenn ein Sc«Jden du verkauft hattest, etwas auf dein Geheiss gelb«» i " fin Folge dessen das Bein gebrochen hat, so geht ^'"' s .\t fdann auf deine Gefahr nicht, wenn du etwas befohlen " ^was er vor dem Verkaufe auch zu thuu «liegte, und w ilS ... ( ,befohlen haben würdest, auch wenn du ihn nicht verkam' &test. Paulus: mit nichten, denn wenn er vor dem Vc ijetwas Gefährliches zu tliiiu gewohnt war, so wird eS ß1durch deine Schuld herbeigeführt betrachtet; z. B. wej ,Bein solcher Sclav war, der auf eine/u ausgespannten Sc 1 'gehen, oder in einen Cloak hinabgerissen zu werden |>' . e .Derselbe Fall ist dann vorhanden, wenn du ihm etwa 8 Äl1 , e( ,fehlen pflegtest, was ein kluger und aufmerksamer Ha» s ' tdem Sclaven nicht befohlen haben würde. Wie aber, "Vigfin Ansehung dessen ein Vorbehalt geschehen? Dann ' 0er dem Sclaven etwas Neues befehlen, -was er nicbt_b el ° „
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haben würde, wenn er ihn nicht verkauft hätte, z. B- 'du ihm befohlen hast, zum Käufer zu gehen , der w cn 'ß C .wärts belindet; denn (lies darf wenigstens nicht auf de» 1 " .^fahr geschehen; daher muss hierbei Alles hlos nach boset ^.sieht und Verschuldung beurtheilt werden. §. 1. "We 111gegeben worden ist, dass achtzig eingegrabene Fässer zu eLandgute gehörig seien, und mehr als jene Zahl VO rj (sind, so kann er dem Käufer davon geben , welche et ^sobald sie nur ganz sind; sind es aber gerade achtzig» *°,Mtlea sie alle an den Käufer, ihr Zustand mag sein, ^ e
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