978 Pandect. L. XXXTHI. Tit. lO. De gradlbus et adf. etc.
stehen ist, oder der Vater der väterlichen oder mütterlichenGrossgrossmutter, die ebenfalls jede doppelt verstanden werden.Die Urgrossmutter, auch diese wird achtfach gezählt; nämlichdie Mutter des väterlichen oder mütterlichen Grossgrossvaters,sowie die der väterlichen oder mütterlichen Grossgrossmufler.Der Grossvatersbruder ist der Bruder des Grossvaters, dessenBruder gleich ihm selbst, auf zwiefache Weise verstanden■wird; dieser Name begreift vier Persouen , nämlich den Brn-der des väterlichen oder mütterlichen Grosvaters von demselbenVater, d. h. dem Grossgrossvater, oder der nur von derselbe«Mutter, d. h. der Grossgrossmutter, geboren ist; wer aberriicksichtlich meiner Grossvatersbruder ist, der ist meinem Va-ter oder meiuer Mutter Vatersbruder. Grossyatersschwesterist die Schwester des Grossvaters ; sie wird gleich ihm , wi eobgedacht, doppelt verstanden, und daher haben wir auch hiervier Personen; auf gleiche -Weise [,wie vom Grossvaters-bruder gesagt worden,] ist die Person, welche mir Gross-vatersschwester ist, meinem Vater oder meiner Mutter VaterS-schwester. ' Grossmutterbriider ist der Bruder der Grossmutter;unter dieser Benennung sind auf ähnliche Weise vier Persouenbegriffen, und der Mntterbruder meines Vaters und meinerMutler ist mein Grossmutterbruder. Grossmutterschwester istdie Schwester der Grossmutter, und auch diese wird aus dem-selben Grunde vierfach verstanden ; die Mutterschweiiter meinesVaters oder meiner Mutter ist mir Grossmutterschwester. 1°derselben Abstufung stehen auch diejenigen , welche VaterS-brudersöhne, Vatersbrudertöchter, (Vatersschwestersöhne, Vater«-schwesfertö'chter) Sehwesfersehne , Schwestertö'chfer genan"'werden. Dies sind die K-inder von Brüdern oder Schwestern»und Manche unterscheiden dieselben so, dess sie die von Brü'dern erzeugten Söhne : Vatersbrudersöhne , und die Töchter:Vafersbruderfö'chter, die von einem Brud p r und einer Schwe»t erErzeugten : Vaterggchwestersöhne und Töchter [und beziehung 8 'weise Mntterbrudersöhne und Töchter], die Söhne und Töch-ter zweier Schwestern , Schwestersö'hne und Töchter, gleich'sam Verschwesterte nennen; die Meisten aber, wie auchTrebatius, nennen diese alle: Geschwisterkinder 4 "). XJn ietdieser Benennung stehen folgende sechzehn Personen. Sohn «'"*Tochter des Vatersbruders ; diese werden, wie oben , doj>p e ' tgezählt; denn der Bruder meines Vaters kann dies sein vo" 1Vater allein oder von der Mutter alleiu j Sohn und Tochter
40) Consobrinos; hier entspricht obige üebersetzung dem B fl 'griff völlig.