Druckschrift 
3 (1831)
Entstehung
Seite
409
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JPandkct. L. XXXII. De legalh ei fideicommxssh III. 409

nie Forderungen vermacht zu haben scheine, welche er nach-her, als er zurückgekehrt war, in der Reisetasche aufbewahrthat. [Scävola] hat das Gutachten ertheilt, den angeführtenUmständen gemäss gebühre das nicht, was sich zur Todes-zeit ) in dieser Reisetasche befände und in deu mit seinerHand beschriebenen Pergamenttafeln enthalten wäre. Derselbehat gefragt, ob, da er in eben derselben Reisetasche auchJVaufurkunden über Grundstücke aufbewahrt hatte, auch dieGrundstücke zum Vermächtniss gehören. [Scävola] hatdas Gutachten ertheilt, es erhelle zwar nicht deutlich, was erin Betreif der Grundstücke im Sinne gehabt hätte, aber wenn*' die Kiiufurkiindcii daselbst in der Absicht gehabt hätte, da-wit, nachdem sie der Vermächtnissinhaberin gegeben wordenWären, [ihr] das Eigenthum an den Grundstücken übergebenWürde, so könne man es vertheidigen, dass ihr auch die Grund-stücke gebühren. §. 1. Ein Hausvater hat so vermacht: ich"will, dass leichte Schüsseln, an der Zahl zwei,Welche ich auf dem Silbermarkt gekauft habe,gegeben werden sollen; derselbe hatte auf dem Silber-markt zwar keine leichten [Schüsseln] gekauft, aber er hattedoch Schüsseln gekauft, und hatte seiu Testament drei Tage,ehe er starb, dictirt; man hat gefragt, ob die Schüsseln, wel-che er auf dem Silbermarkt gekauft hat, Gegenstand des Ver-mächtnisses sein würden, da er keine anderen auf dein Silbennarktgekauft, auch nicht vermacht hat. [Scävola] hat das Gut-achten ertheilt, dass den angeführten Umständen gemäss dieje-nigen geleistet werden lnüssten, welche er auf dem Silber-«narkt gekauft hätte. §. 2. [Jemand] hat Beinern PJlegesohneine einträgliche Stelle mit diesen Worten vermacht: demSeinproiiius, meinem Pflegesohn [vermache ich]"es und jenes; und ich will, dass ihm, wenn es»ein Alter erlauben wird, jene einträgliche Stelle'"it dem Eintritt [in dieselbe] angeschafft werde;a nch diesem [soll] Alles ungeschmälert, [gelei-?'et werden]; man hat gefragt, ob, wenn Semproniii* sichjene einträgliche Stelle angeschalft habe, er deu Werth dersel-be«, aber auch das, was für den Eintritt ausgegeben zu Wer-den pflegt, aus dem Gründe des Fideicommisses von den Er-" e " erlangen könne. [Scävola] hat da» Guiachten ertheilt,r* 188 er es den angeführten Umstünden gemäss köune. §. 3.desgleichen hat ein Testator seinem Freigelassenen eine ein-trägliche Stelle mit diesen Worten vermacht: ich gebe undhermache demSejus, meinem Freigelassenen, jene

nft - ) Bas will sagen, es kommt nur das in Betracht, was sich zur Zeitder TeslameiHaerrichttmg darin befand, und nicht zur Todeszeit.