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»itzungen in deu Pfarrdörfcrn Reng und Chiweneis ') an die gen. Abtei gegen einen jährlichen Zinsvon 10 Külner Marken unter gewissen Bedingnissen abtrat. 5 )
In dem obigen Jahre genehmigle der Kaiser Friedrich I, die Abtretung der Schullheissen-Ernennnngsu Traben , und Kesselheim durch den Probst der Aachener Kirche , Otto., Vetter des Kaisers , an dieKanoniker der besagten Kirche , doch mit dem Beding : dass der Wein, welcher von den beiden Schult-heissen dem Probste jährlich geliefert worden war , von nun an die Kanoniker demselben geben sollen,nämlich 6 Fuder 4 Ahm und 1 Mr. in Silber von Traben , von Kesselheim und Winningen aber 5Fuder 1 Ahm und 1 Mr. 3 ) Dechant der Aachener Kirche war Stephan.
1180 verurlheilte der Erzbischof von Trier den Pfarrer zu Traben dem Marienstift in Aachen das vonjeher demselben schuldige Fuder Wein Aachener Masses jährlich verabfolgen zu lassen. 4 } Derselbe Erzbi-schof schlichtete in dem gen. Jahre zwischen den Brüdern der Aachener Kirche und den Mönchen der AbteiCorvei des Zehenten in Traben wegen entstandenen Streit zum Behufe der erstem, *)
Im Jahre 1185 übergaben Godfried Herzog von Lotharingen und seine Söhne ein waldiges Landgut(area) zu Tiliz bei Uerstall in die Hände des Königs Heinrich, der dasselbe der Aachener Kirche schenkte. 6 )In beiden Urkunden waren unter den Zeugen Conrad , Probst des St. Adalbcrtstitts und der AachenerVogt Wilhelm, Der Herzog von Lotharingen hatte das Landgut vom Reiche erhallen.
Im Jahre 1189 traf der Probst des St. Adalbcrlsstifts Conrad, mit seinen Milkanonikern eine Ueberein-künft in Betreff der Güter des Stifts , in Seeland und Südholland, zu Umere , Dhieste, Waldrich undwas dazu gehörte. Der Probst übcrliess seinem Stifte gegen 3 Va Mr. jährlich den ganzen Genuss dieserGüter. Ferner wurde bestimmt: Wenn nicht eine General-Ueberschwemmung derselben eintreffen würde,in welchem Falle diese Güter nichts zahlen könnten, dann soll er, wenn die Vögte ihre jura erhallenhätten, von dem, was übrig blieb den 3len und die Kanoniker zwei Theile erhalten, wenn aber einepartiale Ueberschwemmung oder ein anderer Unfall sich zutragen würde, so dass die Kanoniker ein Drittelder Einkünfte verlören, soll der Probst von seiner jährlichen Pension nur 2 Theil, wenn aber der Verlustder Kanoniker die Hälfte betrüge, soll der Probst auch nur die Hälfte seiner Pension erhalten.Dazu kamen noch die kostspieligen Unterhaltungen der Deichen. Hieraus kann man leicht schlicssen, vonwelchem Werthe die Güter des Stifts in Seeland waren. ')
Dass die Abtei Burtscheid bei ihrer Translocation von dem Salvalorberge nach Burtscheid ihren Anlheil
l ) Chimay ?
J ) Cod. dipl. aquen. pag. 22. ZV. 33.
»j Cod. dipl, aquen. pag 21. N. 32.
4 ) Cod. dipl. aquen. pag. 23. ZV, 34.
5 ) Cod. dipl. aquen. pag. 24. ZV. 35.
6 J Cod. dipl. aquen. pag. 25. ZV. 36 und 37.
*j Cod. dipl. aquen, pag. 55. ZV. 82.