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Conrad III. genehmigte Kai. April 1147 im Aachener Pallaste sowohl den Verkauf, mit welchem der freieMann Baldericus sein Allodium Iloenbusch ') verkaufte einem gewissen Minislerial der Aachener KircheNamens Rodulfus und dessen Frau Ermentrudis, als auch die Schenkung des Guts durch die gesagten Eheleutean die genannte Kirche. 2 )
Das Jahr 1150 war überaus unfruchtbar an alle Arten von Früchten und Wein , worauf in dem fol-genden Jahre eine grosse Hungcrsnolh folgte. 3 ) Der König Conrad starb am 15- Februar 1162 z « Bam-berg und wurde allda begraben.
Am 5ten März dieses Jahres wurde zu Frankfurt zum König gewählt Friedrich l. t Sohn eines Brudersdes Conrad. Er wurde am 9. März durch den Erzbisehof Arnold von Köln zu Aachen zum König gekrönt »).
Der Probst der Domkirche zu Trier Godfried schlichtete 1153 den zwischen den Kanonikern der Aache-ner Kirche und dem Pfarrer zu Traben entstandenen Streit über ein Fuder Wein , welches der Pfarrervon Alters her der Aachener Kirche jährlich zu liefern hatte. 5 )
Friedrich I. bestätigte am 5. Dccember 1154 die Verordnung des Kaisers Lothars, dass kein Vasallsein Lehengut ohne Einwilligung des Lehnsherrn veräussern dürfe , und erklärte solche bisher geschehenenAlienationcn für nichtig. Wenn aber unter dem Schein einer Jnvestitur ein Lehengut alienirt wird , so sol-len Käufer und Verkäufer das Gut verlieren, der Schreiber des Vertrags aber Amt und Hand , endlich weraus Nachlässigkeit binnen Jahr und Tag keine Belehnung nachsucht , verliert das Lchengut.
Am 18. Juni 1155 wurde Friedrich I. durch den Pabst Adrian IV. in Rom zum Kaiser gekrönt. AmC). Mai \ 157 war der Kaiser Friedrich im Pallaste Aachen. Jn diesem Jahre licss der Bischof von Lüttich■Je'm alles in der Jacobstrasse auf der Pauin Aachen gelegenes baufälliges Wohnhaus vom Grunde aus neu bauen. °)Der Papst Adrian IV. nahm in dem gen, Jahre die Marienkirche im Pallasle Aachen, derer Be-sitzungen , Güter und Würden in den Schutz des h. Petrus und des Seinigen. Dcchant der gemeldetenKirche war damals Richerus. ">) Der Kölner Erzbischof Friederich zerstörte das Schloss Randeralh. s }
1158 im November nahm der Kaiser Friedrich I. die reisenden Studenten und Professoren in seinenSchutz , erlaubte ihnen auf den üochschulen zu wohnen, befreite die Studenten von jeder andern Gerichts-barkeit als der ihrer Professoren und des Bischofes im Studienort und befahl, dieses Gesetz unter dieKaiserlichen Constitutionen in den Titel, Ne filius pro patre, aufzunehmen.
*) flohenbusch, Landgut, Pfarre Doveren , unweit Erkelenz.
*) Cod. dipl, aquen. parj. 20. N. 2Ü.
3 ) Annal, aquen, l. c. ad h. annos.
- 1 } Annal. aquen. I, c
■■) Cod. dipl. aquen, pag. 20 N. 30.
l 3 Chapeau. I c. T, U V al J- 105 -
') Cod. dipl. aquen, pag- 31. N. 44.
*) Annal, aquen, l. c.