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1 (1840)
Entstehung
Seite
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Nur wenige Nachrichten sind unter den Kaisern aus dein sächsischen Königsstamme ülier Aachen vor-handen. Der Pallast war, wie oben schon gesagt , von dem Flecken durch eine Mauer getrennt. Zu demPallaste gehörte noch alles Grundeigentum, und dessen Benutzung. Von Privatbesitz ist noch keine Rede, ausserwas Heinrich II. an die Abtei Burtscueid und das S. Adalbcrlstift geschenkt. Seffeht war schon früher an dij AbteiNivclle geschenkt. Viele Stunden im Umkreise war der Pal last noch mit Königshöfen , die ihm untergeordnetwaren, umgeben_, deren Namen uns die Folge bekannt, machen wird.

Die Pfalzministerialen der höhern Classe verwalteten die Einkünfte des Zolles , dos Leib- und Grund-zinses der geringern Einwohner und der zu dem Pallaste gehörigen Meierhöfe und Dörfer. Als Förster (Fores-tarii) standen auch die Pfalzministerialen den zu dem Pallast gehörigen Waldungen vor. In dieser Ober-Aufsicht wird wohl der Grund zu suchen sein , warum in der Folge mehre Höfe dieser Minislerialienin und an diesen Wäldern gefunden werden.

Die gewerbtreibenden Einwohner waren, die Kauflcute ausgenommen , noch unfrei ([dienst- und hofhörig}standen unter einem scharfern Ilofrecht als die Ministerialen, und waren zu bestimmten persönlichen Frohn-diensten den Königen verpflichtet. Damals konnte es noch keinen Bürgerstand im wahren Sinne desWortes geben, denn die Masse der Einwohner des Fleckens war noch hörig. Da aber der Pallast Aachendem Hof oft zum Aufenthalt diente, und die weil umliegende Gegend mit ihm Tausch und Handel trieb,fanden sich bestimmt schon in den frühesten Zeiten freie Landei"cnlliümcr ein, die in vorkommendenFallen die Jusfizpflege anzusprechen hatten. Diese konnten aber nach den Kapitularien Karls d. G. nurvon Freien gerichtet werden.

Der Vogt !) muss also schon in den ältesten Zeiten nicht nur über Hörige , sondern auch Freie eine Juris-diction ausgeiibet und Freie zu Beisitzern gehabt haben. Schöffen als Beisitzer des Schullheissen und Vogtssind in diesem wie in .dem karolingischen Zeiträume als bestehend anzunehmen.

Da bei den Kaiser- und andern Schenkungen oft die Worte Predium (Praedium) und curtis vorkommen,glaube ich dass es nicht überflüssig sein wird, hier ein Paar Worte darüber einzuschalten, um der historischenUnkunde einiger zu begegnen. Predium war ein weit ausgedehntes Landgut, dessen Gründe sieh oft genugin die benachbarten Villen crslreckten und aus denen in der Folge mehre Gurten cutstanden. Durch Rot-tungen dessen weitgclcgcnen Grundslücke , besonders durch dieselben in Erbpächte zu geben, sind durchdie Zeiten viele derselben von dem Predium entfremdet worden.

Curtis aber war ein Hof, bestehend aus Wohnhäusern und Oekonomiegehäuden ,, mit den dazu gehö-rigen Aeckern , Wiesen, Waldungen und Gewässern. Die beisammen siehenden Häuser, wenn sie auchnur zu einem einzelnen Hof gehörten , machten eine Villa aus, und erhielten von dem llauplhofe d. i.der ersten Ansiedelung ausgehenden Namen. Durch Zunehmung der Bevölkerung und das Zusammenleben.

) Adrocaius war früher nur Richter QEdict, in Carisiaco Karls des Kahlen von 881, Jialuze T.II. pag. 152. Spä'pr scheint ihm auch die Verwaltung der Einkünfte (villitaiiq übertragenworden zu sein.