4°7dachten Abten Bernardo als ihren rechten Herrnin allen weltlichen Obrigkeiten, Gerichten, undSachen, ſein, ſeiner Gotteshäuſer Werden undHelmſtadt Regalia und Weltlichkeiten antreffendfuͤrbashin getreu, geborsam, und gewärtig seyn;auch allen anderen unseren und des Reichs Un-terthanen und Getreuen von Römisch=Kaiser-licher Macht ernst= und vestiglich, mit diesemBrief, daß sie ihn bey dieser unserer Kaiser-lichen Verleihung der Regalien, Lehen, undWeltlichkeiten, Konfirmation, Bestättigung undErneuerung vorberührter seiner und derer Got-teshäuser Werden und Helmstadt, Gnaden undFreyheiten, Rechten und Briefen, Privilegien,Handvesten, alten Herkommen und guten Ge-wohnheiten geruhiglich bleiben, sie des also ge-brauchen und geniessen lassen, und hierwidernicht thun, noch jemands andern zu thun ge-statten in keine Weise, als lieb ihrer jeglichensy unser und des Reichs schwere Ungnad unddazu eine Poen, nämlich fünfzig Mark löthigenGolds zu vermeiden, die ein jeder, so oft erfreventlich hierwider thäte, Uns halb in unſe-re und des Reichskammer, und den anderenhalben Theil dem vorgeſchriebenen Abten vonWerden und Helmstadt, seinen Nachkommen,und Gotteshäuseren unnachläßlich zu bezahlen,verfallen ſeyn ſolle. Mit Urkund dieſes Briefsbesiegelt mit unserem kaiserlichen anhangendenInsiegel, der gegeben ist zu Wien den vier undzwanzigſten Tag Monats Oktober nach. Kriſtunſers lieben Herrns und Seligmachers gna-dert vierdenreichen Geburt im siebenzehen huundC‧ 4112
Druckschrift
Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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407
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