20§. 65.Folge in Hinsicht des Bundes mitdem Reiche. Matrikel. Contingent,eingefodert von den Kaisern, und denkreisausschreibenden Fürsten über-haupt, und den Grafen von derMark, als Herzogen von Cleve,Gülich. 2c. 2c. insbesondere.In Hinsicht des Bundes mit dem Reicheist an die Stelle des Heerbanns, undder nachherigen Dienstmannschaft 1)eine stehende Mannschaft als Contin-gent, nach Anleitung der Reichsma-trikel eingetreten. Wenn schon der Abtnicht gezwungen werden konnte, zu Feldezu gehn 2), so war es doch billig, wollteer sonst auf den Schutz des Reichsober-hauptes und der Mitstände Anspruch be-halten, daß er überall gemeinschaftlicheSache machte, beſonders wo es die Ehreund die Selbstständigkeit des Gesammt-bundes und dessen Oberhaupts galt. Sichdurch einen Mitstand vertreten lassen, daswar, solange die Landeshoheit noch nichtausgebildet war, der nächste Schritt zumVerluste der Unmittelbarkeit 3). So wiealso der Abt ehedem zum Hilfsbeitrage,nach
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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