162mit Aufträgen beehrt 3), und als Reichs-stände von den ältesten Zeiten her zu denReichstagen berufen 4). Fast in allenReichsabschieden kommen ihre Unterschriftenvor 5). Eben so hatten sie ihren Sitz aufden Kreistagen, sie wirkten in allen Ange-legenheiten mit den andern Ständen, unddie andern Stände mit ihnen, und zwarvorzüglich der Graf von der Mark, alsnachheriger Herzog von Cleve, Gülich 2c.und mitausschreibender Fürst des Kreises 6).467.e1) 1004 war der Abt von Werden. Rat-brand mit dem Probsten Heinrich, seinemNachfolger, zu Mersburg in der GesellschaftHenrichs des Frommen, mit dem Her-zog von Böhmen, dem Erzbischof vonMagdeburg, und dem Bischof Ditmar,und hielt am Ostervorabend vor dem Kai-ser das Hochamt. Bischof Ditmar sagtnach ſeiner gewoͤhnlichen Offenheit, ſiehaͤtten diese Feiertage ausserordentlich mun-ter zugebracht, & hos dies festivos duxi-mus admodum hilares. Leibnitz T. 1. p. 404.1005 feierte der Nämliche zu Helm-städt das Fest aller Heiligen. Ebendas..p. 395.1017 am 19. Junius zu Werden dasPfingstfest. Imperator autem audienscontectoralem suam levius habere & vo-tum
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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