Druckschrift 
Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
161
Einzelbild herunterladen
 

zwar auch am Krönungstage gegenwärtig.wie die Unterschriften des Bündnisses zwi-ſchen dem Erzbiſchof zu Kölln Adolph unddem Abte zu Corvei ausweisen (Gelen;Histor. S. Engelb. L. 1. Baronius inHist. Eccl. adj. Ott. 4.) aber zu der Wahlwaren sie nicht berechtiget. Damals we-nigſtens konnte alſo ein als geiſtlicher Fürſtzu, der Kaiſerswahl berechtigter Abt vonWerden unmöglich ein Unterthan des da-zu nicht berechtigten Grafen von der Markseyn...9) Meibom Erectio Duc. Brunsw. ab initioP. 203. Editio Helmst. opusc. p. 497.1274 war Abt. Albero auf der Kir-chenversammlung zu Lion, wo er vieleUnterstützung erhielt zur Wiederaufbauungder abgebrannten Kirche, welche AlbertusMagnus Bischof zu Regensburg einweih-te, u. s. w.......§.53..###Die Aebte von Werden von Kaiſernund Fürsten geschätzt, mit Aufträgenbeehrt, zu Reichs= und Kreistagenberufen..Ueberhaupt wurden die Aebte zu Werdenvon Kaisern 1) und Fürsten 2) geschätzt,mit