146der abteylichen Mauer, allenfalls nur inden abteylichen Kellern und Gärten ein-gebracht und abgeteuft werden sollten.Auf allen Grenzen des Stifts sindSteine, in welche der Abtsstab eingehauenist. Dieses ist selbst von Elevischer Sei-te schon im vorigen Jahrhundert, vorAbschliessung der Vergleiche, nach Hofeberichtet worden.⁹⁰⁶....".I am not a very well in the.."....."...Zweite...
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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146
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