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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
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142herrschend werden soll, wo werden dennz. B. die Reichsstifter in Regenspurg inHinſicht der Stadt bleiben, und wo bleibtdie Stadt selbst in Hinsicht Baiern? woalle Reichsſtaͤdte und kleine Staaten über-###haupt:wo der teutsche Orden, dessenBeſitzungen durch das ganze Reich zer-###streut liegen? wo selbst die grössern Staa-ten, die oft von noch grössern umgebenſind? Alsdann wird des Anſprüchemachens,.des Wegnehmens, des wechselseitigen Be-kriegens kein Ende seyn, bis zuletzt wie-der ein Karl, ein Otto, ein Friede-rich von Hohenstaufen, oder einFriederich von Hohenzollern auf-sieht, und sich Meister von allem macht.Alsdann aber bedarf es auch nur solcherNachfolger wieder, als Karl der Grosse1173hatte / um den nämlichen blutigen Gangzu gehn, den die Constitution Jahrhun-derte lang gehn mußte, ehe sie den jetzi-gen Zusammenhang bekam.Kein teutſcher Fürſt kann dieſes wuͤn-schen, wohl aber die vorgeblichen Weltre-formatoren, in deren Plan es zu gehörenſcheinet, vor allem die Verfaſſung aufzu-lösen, um ein Ganzes zu bilden, und dasjetzt zu sehr getheilte Interesse näher zuconcentriren, und alsdann auch in Teutsch-land das nämliche Trauerspiel zu begin-nen, worüber die ganze Menschheit wehe-klaget; denn ſo lange als teutſche Fuͤrſienund Unterthanen sich fest angeschlossen hal-ten