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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
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127Wegen Werden s. §. 34. Anm. 9. Eswar schon damalen, wie auch lange dar-nach, und gegenwärtig noch sehr zuträg-lich, ein Bruder, Vetter, Schwager 2c.eines Erzbischofs, Bischofs, Abts zu seyn.Die Burg Isenberg bei Hattingen,wovon ein Zweig der Grafen von Altenaden Namen führte, war ein Lehn der Ab-tey Werden, und noch in dieſem Augen-blick wird das Obereigentum des HofesIsenberg durch einen jährlichen Zins an-erkannt. Man kann annehmen, daß dievielen Vogteyen, welche ihnen über geist-liche Güter anvertraut wurden, unter de-nen die Werdenſchen beiweitem den letz-ten Platz nicht einnahmen, die erſte Ver-anlassung ihres Aufkommens gewesen sind.§. 44.Hamm. Blankenstein. Hattingen. Un-na. Camen.Damm, die erste Stadt in der Graf-schaft Mark, zuvor ein bloser Hof, derzum Kirchspiel Mark gehörte 1), wurde1226 oder höchstens 1213. 2) angelegt.Blankenstein wurde ebenfalls 1226 vonLudolph von Bönen aus den Ruinen desSchlosses Isenberg gebaut 3). Ueberhauptist der ganze Bezirk, aus welchem das AmtBlankenstein, und das vormalige Amt Har-tin-