1227) Suis permissi legibus uti. ibid.178) So wie in Franken überall, also auch inRipuarien. Der Graf Dieterich, wovonin der Note 3, war ein ripuarischer Graf..9) Tum sub judicibus,quos Rex imponeret ipsis. Poeta Saxo c.l.###, das S.§. 43.nachAllmälige Anstückelung der GrafschaftMark...65Die Vögte, nachher Grafen von Ber-ge 1), haben sich im Anfange des zwölf-ten Jahrhunderts, folglich dreihundert undmehr Jahr nach dem Daseyn der AbteyWerden, nicht in Ripuarien, allenfalls daherum, wo Werden liegt, sondern an deräussersten Grenze der heutigen GrafschaftMark, in Sachsen, da herum, wo Al-tena liegt 2), auf dem Berge Wolfseckniedergelassen. Ihre erste Besitzung in die-ſer Gegend beſchränkt ſich auf die einzigeBurg Altena, zuvor Wulfeshagen, mit ſehrwenigem Zubehört 3). Erſt im Anfangedes dreizehnten Jahrhunderts haben sie dieBurg Mark an der Lippe an sich ge-bracht 4), und von diesen zwei Endpunc-ten
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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122
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