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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
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116rii in der gallischen Sprache Ruiers, Ri-ues, Riviers genannt werden. Duchesnec. 1. Das Land der Ripuarier hiesse pa-gus, auch, wiewohl in einer weitern Aus-dehnung, Ducatus Ripuariorum, Ribua-riorum, Riporum. Im Herzogtüm Ri-puarien lag der Eiflergau zwiſchen den*Flüssen Sauer, Ourt, Erf und Rhein.In diesem Gau war 975 HERMANNUSComes. Honth. Hist. Trev. dipl. T.1. p.318. War dieser vielleicht der nämlicheHermann, in dessen Grafschaft 976 Ger-resheim lag, d. h. war er auch Grafoder Richter in Gerresheim, so wie esoft der Fall geweſen, daß mehrere Graf-schaften, d. h. mehrere Gerichtsbezirke ei-ner einzigen Person anvertraut waren?War dieser Hermann vielleicht der Pfalz-graf ſelbſt? Die pfalzgraͤflichen Allodial-besitzungen in diesen Gegenden, die Un-zuverlässigkeit, oder vielmehr die Unwahr-scheinlichkeit, daß Hermann 1. Pfalzgrafvon Arnulph dem Bösen in Baiern ab-gestammt, scheinen diesen Umstand einernähern Untersuchung würdig zu machen.Rhay ann. illustr. Jul. Cliviæ &c. nen-net ihn Comitem Palatinum & memoris.p. 71. Kremer hat zwar mit dem Gra-fen Hermann im Keldagau, in welchemGerresheim, welches Mappius T. 2. p. 5.ihm, ohne Beweis, zueignet, gelegen war,3. B. U. 5. S. 8. und U. 11. S. 16.seine Stammtafel der Grafen von Bergebegonnen. S. 212. Er scheint aber da-von.

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