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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
109
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109hatte, abgenommen, und 1317 von Kai-ſer Ludwig von Baiern an Cleve überge-ben. Kaiser Sigismund bestättigte den-noch 1414 ihre Privilegien, und nanntesie seine Stadt und die Burger seine unddes Reichs Burger. Cod. dipl. bei Te-schenm. p. 7.C...Wesel, schon in dem KriegeKarls des Grossen mit den Sach-sen bekannt, welches bei Gelegenheit einesvon den Grafen von Cappenberg erbautenClosters Averdorp vor und nach die heu-tige Gestalt erhalten haben solle, ist mitDuisburg, Ringelberg und Kranen-burg, wiewohl mit Widerspruch desHerzogs von Cleve, 1495 auf dem Reichs-tage zu Worms, in Beiseyn aller Ständevom Kaiser als eine Reichsstadt erkläretworden, und hatte auch nach dieser Zeitgroße Privilegien. Teschenm. p. 142. DerReichsadler steht noch vor den öffentlichenGebäuden, und in dem gewöhnlichenStadtsiegel mit der Umschrift: Siegelder Weſelſchen Freyheit. DerReichsfiscal hat 1545 auf dessen Wieder-vereinigung mit dem Reiche angetragen.Ob die Klage aufhöre, oder verlustig sey,ist nicht angegeben. Ewichius Vesaliæ de-scriptio p. 16. Aber schon 1277 hat sievon Dieterich von Cleve die Zusage er-halten, daß keine Abgabe gegen ihrenWillen beigetrieben werden soll. Tescheum.p. 142, auch hat sie nach dem Landtags-ab-