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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
81
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Deuz und Berge, Teschenm. ann. p. 386,haben, und zwar der erste schon 976,der zweite 1004, 1008, 1018, und 1036Urkunden unterschrieben, und ausser ihnenhat keiner von der bergischen Familie die-sen Namen geführet. Es ist also nichtglaubwürdig, daß Herrmann der zweite,der 1004, als er die erste Urkunde unter-schrieb; nicht mehr puer seyn konnte,nur wenige Jahre vor 1093, als Diete-rich von Cleve Namens des Adolphs, quitum temporis puer erat, noch gelebt habensolle. Es kann aber so geradezu nicht an-genommen werden, daß wenigstens jenerHerrmann, welcher 976 gelebt, Urk. 5.bei Kremer a a. O. zur bergischen Fa-milie gehöret hat. S. unten §. 44.Die Vögte von Deuz und Berge, nachherGrafen, haben sich erst im Anfange deszwölften Jahrhunderts, nachdem sie bisdahin zu Berge, da, wo jetzt das KlosterAldenberg ist, ihren Wohnsitz hatten, zu-gleich in Westphalen, da herum, woAltena liegt, niedergelassen. Stei-nen allg. Einleit. in die Geſch. derGrafen von Altena S. 91. und denNamen von Altena, im dreizehntenJahrhundert aber den Namen von derMark angenommen. Ebendas. S. 126.Man sagt, dieses letzte deswegen, weil Frie-derich von Isenberg durch die ErmordungEngelberts von Kölln den Familien⸗Na-men geschändet, aber ohne Grund; denndie