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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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). Dies beweiset die in der vorbemerkten An-lage enthaltene Vogtsreihe, wobei auffal-lend ist, daß Nivelung von Hardenberg,1148 statt seines abwesenden Brudersdie Vogtey über den im Bezirke des jetzi-gen Reichsſtifts Werden liegenden HofSelbseck übernommen hat, zum Beweisea) daß es in der freyen Wahl des Abtesſtand, einen Vogt nach Belieben zu er-nennen, b) daß dieses Gut 1148 nichtunter die Vogtey der Grafen von Altenajehöret habe..Adolph und Eberhard von Berge, Ge-brüder, waren beide zugleich Vögte überabteyliche Güter. 1093 unterschrieb Die-terich von Cleve, Namens des minder-jäbrigen Adolphs, qui tum temporis puererat. 1098 unterschrieb dessen BruderEberhard, als Vogt oder Advocat. 1110unterschrieb Adolph allein, und 1115 bei-de zugleich. 1147 unterschrieb Adolph,1148 Hermann und Nivelung von Har-denberg u. s. w.Eben so kommen in einer einzigenCorveiischen Urkunde zwei Advocaten zugleicher Zeit vor: in concilio Gerhardi Co-mitis, suscipiente eodem Gerardo, ipsoab Abbate Advocato super ea, que sibiadjacent, constituto &c. in concilio Rei-noldi Comitis, ipso recipiente, & supersibi vicina constituto &c.— 4—5)