29Westph. L. 2. pag. 80. Aber diese Sageist durch keine einzige diplomatische Nach-richt unterstützt, vielmehr sind alle ihrentgegen. Daß die Inschrift des Steinesnicht in den ersten Anfang der Abtey fal-le, beweisen die Worte: Monasteriensis;imperialem; multis privilegiis; posteritas pia.5) Acta S. S. a. a. O. S. 633. Alleineben die Worte, woher dieses soll bewie-sen werden: Ad reliquias S. Salvatoris,ceterorumque Sanctorum, quae a Ludge-ro Abbate — NB. nicht in loco quidicitur Werthina vel Diapenbeci, sondernin WITHMUNDI constitutae sunt, wi-derſprechen dieſer Behauptung.6) Folgende Umstände scheinen solches ausserZweifel zu setzen. Der Hauptsitz Ludgerswar unstreitig in Friesland, seinem Va-terlande. Gegen 760 kam er in dieSchule Gregors zu Utrecht, des Nach-folgers Bonifazens, Erzbischofs zu Mainz,der 754, während er das Evangeliumpredigte, von den Friesen erschlagen wur-de. 767 wurde er nach York in Eng-land geschickt. 768 kam er zwar zurück,sein Verlangen nach Alcuin aber reizteihn zu einer zweiten Reise dahin. 774kam er wieder. 777 wurde er von Al-berich, dem Nachfolger des 776 gestor-benen Gregors nach Deventer zur Wie-deraufbauung der schon zweimal von denSachsen verbrannten Kirche geschickt. 778wurde
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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