Mark erstrecken. Steinen 28. St. S.734 und andere setzen es irrig in dieGrafschaft Mark. Beide Schlösser Isen-berg, dieses sowohl, als das bei Hat-tingen waren Werdenſches Eigen.Arnold, der Vater Friederichs, desMörders des Erzbischofs Engelbertswar der erste aus der bergischen, oderaltenaischen Familie, welcher davon denNahmen fuͤhrte, obgleich beide Schlösserschon lange vorher bestanden hatten.Nicht 1151, wie Hinſen bei Stei-nen a. a. O. S. 732 behaupten soll, son-dern schon 1113 war Lubbert Grafoder Herr von Isenberg Abt zu Werden.1119 schenkte er dem Convent zu Helm-städt einige Güter und einen Wald zumGedächtniß. Die Urkunde darüber hatHerzog Lothar oder vielmehr Ludger,nachher Kaiser, als Vogt der AbteyHelmstädt mitunterschrieben. Da dieVögte von Deuz und Berge, nachherGrafen von Berge, Altena, Mark ꝛc.ſich erſt gegen das Jahr 1108 auf denGrenzen von Arensberg niedergelassen ha-ben (S. unten §. 48) so ergiebt sich,daß schon vor dem Daseyn der Grafenvon Altena eine Familie von Isenbergvorhanden gewesen, und diese sich wahr-scheinlich von diesen Schlössern genennthabe. Von dem Schlosse Isenberg beiBaldenei wird §. 37 mehr vorkommen.§. 9.
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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