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Predigten und Reden an Festtagen und bey besonderen Gelegenheiten
Entstehung
Seite
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12655besserung des Staates erforderlich sind. Sie hat dasRecht, das Erforderliche für das Beste des Staatszu vollziehen, Aemter zu besetzen, über die Verwalt-tung derselben die Aufsicht zu führen und Rechenschaftzu verlangen, Rechtssachen zu untersuchen, darüberzu entscheiden, Belohnungen auszutheilen und Stra-fen aufzulegen. Dagegen hat der Unterthan das Recht,von der Obrigkeit Schutz und Gerechtigkeit zu for-dern; er darf verlangen, daß die Obrigkeit ihr Amtrechtsmäßig verwalte, Rechenschaft davon ablege,wenn bedeutende Zweifel unter dem größten Theileder Unterthanen gegen ihre Rechtschaffenheit und Ue-berlegung herrschen; er darf verlangen, daß er in sei-nem erwählten Berufe und Amte ungestört nach eigenemVillen thätig seyn könne. Dies alles gehört zur wah-ren Freyheit und Gleichheit unter der Voraussetzung,daß wir der Wohlfahrt des Ganzen eben so wenigals den Rechten unserer einzelnen Nebenmenschen zunahe treten! Ueberdies gestehen wir auch unsrebeyderseitige Verpflichtung. Pflichten hat die Obrig-keit, Pflichten hat der Unterthan. ObrigkeitlichePersonen sollen (Ps. 82, 6.) Götter der Erde seyn.So wie Gott mit Allmacht das Weltall erhält undschützt, so sollen sie mit mächtigem Schutze über dasLand und seine Einwohner walten. So wie Gottmit Weisheit die Welt regiert, die Schicksale derVölker und der einzelnen Menschen lenkt; so sollen